Durchführungsbestimmungen
Präambel

Gespielt wird grundsätzlich nach den Richtlinien zur Durchführung von Nachwuchsfußballbewerben des ÖFB und des WFV.

Die in den unten angeführten Anpassungen erfolgten in Absprache mit und nach den gegebenen Möglichkeiten der teilnehmenden Vereine und nach Freigabe durch den WFV

Teilnehmende Mannschaften (alphabetisch)

1. ASK Altenmarkt
2. KSC/FCB Donaustadt
3. Mffv Askö 23
4. Usc Landhaus
5. SPG Burgenland Nord
6. Vienna Fc
7. Sc Mautner

Spielmodus

Gespielt wird an neun Spieltagen im Herbst 2012 (Hinrunde) und an neun Spieltagen im Frühjahr 2013. Außerdem sind je 2 Ersatztermine vorgesehen.

Spieltermine und Auslosung (sind im Online System des WFV zu erfassen)

1. Runde 15./16. September 2012

Ersatztermine:
26.10.2012
03.11.2012
11.11.2012
18.11.2012

Beginn Frühjahrsrunde 6./7. April 2013

Ersatztermine:
01.05.2013
09.05.2013

Spielbeginn am Samstag frühestens 14 Uhr und Sonntag spätestens 18 Uhr

Organisation von Wettspielen

Einvernehmlich wurde vereinbart, dass keine Eintrittspreise eingehoben werden, sondern
lediglich Spenden eingehoben werden dürfen. Der Heimverein hat den Gästen unaufgefordert vier (4) Liter Mineralwasser und dem Schiedsrichter ein Pausengetränk kostenlos zur Verfügung zu stellen (im Winter entsprechend warme Getränke).
Außerdem stellt der Heimverein den Gästen drei Fußbälle zum Aufwärmen zur Verfügung.
Der Gastverein ist für die ordnungsgemäße Rückgabe verantwortlich.
Bei einem Wettspiel können sowohl der Gast- als auch der veranstaltende Verein eine Wartezeit von 10 Minuten in Anspruch nehmen. Ausgenommen von dieser Regelung sind vorher vereinbarte Spiele ohne Wartezeit und bei entscheidenden Spielen der letzten Runde.

Spielberichte, Schiedsrichter

Alle Spielberichte werden über das System Fußball Online abgewickelt.
Der Heimverein hat den Computer bis spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn dem Schiedsrichter bereitzustellen. Bei Nichterscheinen des Schiedsrichters ist ohne Wartezeit in folgender Reihenfolge vorzugehen: Spielleitung durch anwesenden Verbandsschiedsrichter, der keinem der beiden Vereine zuzurechnen ist. Sollte dies nicht
der Fall sein, entscheidet das Los nach den Richtlinien des WFV.
Schiedsrichterassistenten/innen sind auf Wunsch des Schiedsrichters von beiden Vereinen zu stellen.
Der Schiedsrichter wird vom LV des jeweiligen Heimvereins automatisch besetzt. Das Entgelt richtet sich ebenfalls nach den Bestimmungen des Landesverbandes, dem der Heimverein angehört.

Stichtag
1.1.1998-31.12.2000

Spielerpass
Pflicht

Zahl der Spielerinnen
Flexible Mannschaftsgrößen mit
a) 11 Spielerinnen (10 + 1) oder
b) 10 Spielerinnen (9+1) oder
c) 9 Spielerinnen (8 + 1).
Treffen Mannschaften mit unterschiedlicher Spielerinnenanzahl aufeinander, richtet sich die Anzahl der Spielerinnen am kleineren Team aus (weniger Spielerinnen).
Dabei gilt zu beachten, dass das kleinere Team nur maximal zwei Ersatzspielerinnen auf der Ersatzbank haben darf.
Das größere Team kann das maximale Ersatzspielerinnenkontingent voll ausschöpfen.
Die Spielerinnenanzahl (9, 10 oder 11) ist spätestens am Vorabend des Spiels bekannt zu geben.

Spielertausch
Beliebig

Rück- und Ringtausch
Ja

Ersatzspielerinnen
Bei 11 Spielerinnen maximales Ersatzspielerinnenkontingent; bei 9 oder 10 Spielerinnen maximal 2 Ersatzspielerinnen.

Max. erlaubte Spielerinnenanzahl
Bei 11 Spielerinnen: 16; bei 10 Spielerinnen 12, bei 9 Spielerinnen: 11, Details siehe Zahl der Spielerinnen.

Spieldauer
2 x 40 Minuten

Überforderung
Angepasster § 7 ÖFB Vorschriften für den Nachwuchsspielbetrieb:
Ein Nachwuchsspieler soll an einem Tag nur in einem Wettspiel/Turnier eingesetzt werden.
Die Spielerinnen der U15 Mädchenmeisterschaft dürfen an zwei aufeinander folgenden Tagen in höchstens zwei Wettspielen teilnehmen, wenn die Gesamteinsatzdauer von 90 Minuten nicht überschritten wird.
Bei Rücktausch (möglich in der U15 Mädchenmeisterschaft) zählt als Einsatzdauer der Beginn des ersten Einsatzes bis zum Ende des letzten Rücktausches.

Spielstrafen
Blaue und blau/rote Karten
Verwarnungen mittels blauer Karten bleiben ohne Folgewirkungen für die nächsten Meisterschaftsspiele. Die blaue Karte bedeutet einen Zeitausschluss von 10 Minuten. Die Spielerin darf nicht durch eine andere Spielerin ersetzt werden, auch im Falle eines Verlusttreffers in der Unterzahlphase.
Die blau/rote Karte bedeutet den Ausschluss für die restliche Spielzeit des laufenden Spieles. Hat aber keine Folgewirkung für das nächste Spiel.
Alle Karten sind am OSB zu vermerken.
Bei Roten Karten und Anzeigen entscheidet der Strafausschuss, des Landesverbandes dem der Verein angehört, über die Sperre.
Bei Protestfällen ist das dafür zuständige Gremium des Landesverbandes vom austragenden Verein (Heimverein) zuständig.

Regelwerk
Abseitsregel
Gültig

Rückpassbestimmung zur Torfrau
Gültig

Spielbälle
Größe 5

Spielfeldgröße
Normal (großes Spielfeld)

Tore Ausmaße
7,32 x 2,44 (Großtore)

Schuhe
Kunstrasenschuhe auf allen Wiener Kunstrasenplätzen Pflicht, auf Naturrasen sind Stoppeln vorgesehen, es dürfen jedoch keine Schraubstollen sein (NEU: AG-Sohle--- alternative ground erlaubt).

Schienbeinschützer
Pflicht

Sonstige Bestimmungen
Bei weniger als 7 Spielerinnen wird das Spiel nicht durchgeführt bzw. abgebrochen.

Spielabsage wegen mangelnder Kunstrasenschuhe (gilt für alle Wiener Kunstrasenplätze): Neuaustragung, Schiedsrichterkosten zu Lasten des verursachenden Vereins.

Nachtragstermine sind einvernehmlich innerhalb von 3 Tagen neu festzulegen.

Termine unter der Woche können einvernehmlich, unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Beginnzeiten vor dem nächsten Spieltag (Runde) gespielt werden.

Terminverschiebungen vor den vorgesehenen Spieltermin sind möglich, müssen aber spätestens
14 Tage vorher festgesetzt und vom Ligabetreuer genehmigt werden.

Dressenwahl:
Dressenvorrecht hat die Heimmannschaft.
Die Standardfarbe ist im Online System einzugeben und gilt als verpflichtend wenn nicht zwei Tage vor dem Spiel etwas anderes zwischen den Vereinen vereinbart wird.

Meisterehrung/Torschützenkönigin
Die Ehrung der Meistermannschaft (inklusive Pokale, Medaillen.) ist durch den jeweiligen Landesverband, beziehungsweise durch den Verein
mit seinem Landesverband, zu organisieren.

Disziplinarwesen/Geldstrafen:
Verschuldetes "Nicht antreten"
Zurückziehen der Mannschaft aus dem Bewerb
Ist in den Richtlinien zur Durchführung von Nachwuchsfußballbewerben in Wien geregelt. Sollte eine Mannschaft aus dem laufendem Bewerb ausscheiden (gültig nach der Nennung), so ist unabhängig von einem Verfahren des jeweiligen Landesverbandes eine Pönale von EUR 100,-- an den federführenden Verband zu bezahlen.
Alle Vereine sind verpflichtet, bei den stattfindenden Sitzungen, einen stimmberechtigten Vertreter zu entsenden. Andernfalls erklärt sich der Verein mit den getroffenen Beschlüssen einverstanden.
Bleibt ein Verein der Sitzung unentschuldigt fern wird beim Strafa Anzeige erstattet. (Mindeststrafe Euro 50.--)


Die Durchführungsbestimmungen wurden in der Spielausschusssitzung am 07.08.2012 bekannt gegeben.