Durchführungsbestimmungen

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN

FÜR DEN WIENER TOTO CUP DER ÖSTERR. LOTTERIEN

1. Name

Der Wettbewerb führt den Namen „Wiener Toto Cup der Österreichischen Lotterien“

2. Ehrenpreise

Der Erste erhält einen Pokal und die ersten Zwei erhalten Erinnerungsmedaillen und folgende Geldpreise:                         

 

1. Platz € 5.000,-


2. Platz € 3.000,-

                                     

Weiters ist der Sieger berechtigt, am ÖFB Cup-Bewerb (1. Runde) teilzunehmen.

In den einzelnen Runden ist eine Erfolgsprämie vorgesehen.


3. Austragungsart

Zur Teilnahme sind folgende Vereine zugelassen:

 

1.   Wiener Stadtliga                                                                                  16 Vereine

2.   2. Landesliga                                                                                       16 Vereine

3.   Oberliga A und B                                                                                28 Vereine

4.   1. Klasse A und B                                                                               28 Vereine

5.   2. Klasse A und B                                                                               28 Vereine

6.   DSG-Vereine                                                                                       16 Vereine

 

Ergibt zusammen:                                                                                     132 Vereine

 

Die 1. Runde beginnt mit 72 Vereinen (je 28 aus den 1. und 2. Klassen und 16 DSG-Vereinen)

 

In der 2. Runde steigen die 28 Vereine der Oberligen ein.

 

Ab der 3. Runde steigen die 32 Vereine der Wiener Stadtliga und der 2. Landesliga ein.

 

Die Platzwahl wird für alle Vereine durch das Los bestimmt; in der ersten und zweiten Runde hat der zuerst gezogene Verein Platzwahl. Ab der dritten Runde hat immer der niederklassige Verein Platzwahl. Bei gleichklassigen Vereinen hat der zuerst gezogene Verein Platzwahl. Da dieser Cup werbewirksam ver­marktet werden soll, kann der WFV bestimmte Spiele auswählen, die dann auf bestimmten Plätzen (z.B. Wr. Stadion oder Vorspiel bei BL-Spielen usw.) ausgetragen werden müssen.

Der gegnerische Verein muss auf dem Platz des platzwahlhabenden Vereines antreten, auch wenn dieser in Niederösterreich beheimatet ist. Die tatsächlichen Fahrtspesen (Bus–Zug) sind vom platzwählenden Verein zu bezahlen.


4. Spielberechtigung

Zur Teilnahme an einem Cupspiel ist jeder Spieler berechtigt, der am Tag des Spieles für seinen Verein meisterschaftsspielberechtigt ist (§ 8 der Durchführungsbestimmungen für den Cup des ÖFB).

Die Eigenbauspielerregelung ist im Cup nicht gültig.


5. Verständigung des Gegners

Der Gegner ist rechtzeitig vom platzwählenden Verein zu verständigen. Da die Spieltage feststehen, hat sich auch der Gegner um den Spieltermin zu kümmern.


6. Termine

Die Spieltermine werden durch den WFV festgelegt. Meisterschaftsspiele bzw. Verbandsauswahlspiele haben gegenüber Cupspielen Priorität.

Muss ein Totocupspiel wegen höherer Gewalt abgebrochen werden, entscheidet der WFV aufgrund der Bestimmungen über eine eventuelle Neuaustragung.

Wird diese Neuaustragung vom WFV auf einem fremden Platz vorgeschrieben, sind vom platzwahlhabenden Verein die Kosten zu übernehmen.


7. Finanzielle Bestimmungen

Ab der 3. Runde gilt für den Cup-Bewerb Einnahmenteilung.

Der veranstaltende Verein kann 20% Veranstaltungskosten aller Art verrechnen.

Die Verrechnung muß prüfbar sein, d.h. ein Auflegen von Bausteinen ist nicht gestattet.

Die Abrechnung hat somit derart zu erfolgen:

Von den Bruttoeinnahmen werden 20% Veranstaltungsspesen (Kartendruck, Steuer usw.) abgezogen. Der Rest ist zwischen den Vereinen je zur Hälfte zu teilen. Ein allfälliges Defizit trägt ausschließlich der Heimverein (Veranstalter).

Der Heimverein ist verpflichtet, dem Gastverein auf Wunsch in die Kartenauflage Einsicht nehmen zu lassen.

Die Vereine sind nicht verpflichtet, Eintritt zu verlangen.


8. Cupspiele ohne Rückspiel

Da die Cupspiele ohne Rückspiele durchgeführt werden, ist nach Ablauf der regulären Spielzeit bei einem Unentschieden – nach einer Pause von 10 Minuten – das Spiel durch zweimal 15 Minuten fortzusetzen. Vor Beginn eines Nachspiels ist neuerlich eine Platzwahl durchzuführen. Endet das Nachspiel abermals unentschieden, entscheiden Torschüsse von der Strafstoßmarke nach § 9 der Cupregeln des ÖFB.

Endet das Finalspiel unentschieden, erfolgt ohne Nachspiel gleich Elfmeterschießen (nach § 9 der Cupregeln des ÖFB).


9. Nichtantreten oder Verweigerung der Teilnahme

Bei Nichtantreten zu einem ausgelosten Cupspiel aus Verschulden eines Vereines wird das Spiel strafverifiziert und ein Verfahren beim Strafausschuss eingeleitet. Darüber hinaus hat der schuldige Verein an den Gegner ein Pönale von € 250,-- unabhängig von der Strafe des Strafausschusses zu bezahlen.

Der angetretene Verein steigt automatisch in die nächste Runde auf.


10. Schiedsrichter

Die Schiedsrichter sind vom veranstaltenden Verein unter Bekanntgabe der Sportanlage, Datums und der Beginnzeit spätestens 14 Tage vor dem Spiel mittels „Fußball-Online“ anzufordern.

  

Die Gebühren betragen:

 bis zur 3. Runde für Schiedsrichter 58,-

ab der 4. Runde 62,--

bis zur 3. Runde für den Schiri-Assisten 30,--

ab der 4. Runde 34,--

Semifinale/Finale – Schiedsrichter 82,--

Semifinale/Finale – Assistenten 44,--

 

und sind vom Verein direkt dem Schiedsrichter bzw. -assistent mit einem Gebührenverrechnungsformular zu bezahlen. Diese Gebühren werden bei Vorlage des Gebührenverrechnungsformulares im Sekretariat des WFV dem Verein rückvergütet.

Erscheint der nominierte Schiedsrichter nicht zum angesetzten Cupspiel, tritt der § 17 der Meisterschaftsregeln des ÖFB in Kraft.

Eine Meldung durch den veranstaltenden Verein hat an den WFV sofort zu erfolgen.


11. Spielbericht

Alle Spiele sind analog der Meisterschaft mittels Online Spielbericht abzuwickeln.


12. Protest

Ein gegen ein Cup-Spiel eingebrachter Protest ist innerhalb von 3 Tagen nach Austragung des Spieles an den WFV zu richten.


13. Freikarten

Der Gastverein hat Anspruch auf 20 Stück Freikarten (für Spieler und Funktionäre).

Die für die Meisterschaft an Vereinsfunktionäre ausgegebenen Legitimationen haben bei den Wiener Toto-Cup-Spielen keine Gültigkeit, wobei die Verbandsausweise mit dem WFV-Wappen Gültigkeit haben.


14. Eintrittspreise und Kartenauflage

Als Eintrittspreise können auch höhere Preise, als die in der Klasse des platzwählenden Vereines üblich sind, eingehoben werden. In die Kartenauflage ist dem Gastverein Einsicht zu gewähren und dieser hat eine Kontrolle durchzuführen.

Eine Kartenauflage bei den Vereinen, die in der Meisterschaft keinen Eintritt einheben, ist beim Cupspiel keine Pflicht – es gilt dann freier Eintritt.

Der Verkauf von Bausteinen ist nicht gestattet.


15. Ausschlüsse und Verwarnungen

Für Ausschlüsse ist der Strafausschuss des WFV zuständig, wobei Pflichtspielsperren oder Geldstrafen in die Meisterschaft mitgenommen werden.

Ein Spieler, der im Totocup durch Vorweisen der Gelben Karte insgesamt 2 Mal verwarnt wurde, ist für das folgende Totocup Spiel automatisch gesperrt.

Die gelben Karten werden nach der 2. Runde für alle Vereine gestrichen. Ab der 3. Runde beginnen alle Spieler bei 0 gelben Karten.

Erhält ein Spieler in einem Spieljahr nach einer verbüßten automatischen Sperre weitere 2 Verwarnungen, so ist er für das der letzten Verwarnung folgende Cupspiel neuerlich automatisch gesperrt.


16. Leitung

Die Durchführung und Überwachung obliegt dem WFV, der auch in allen unvorhergesehenen Fällen entscheidet.

Etwaige Verfahren werden von den zuständigen Fachausschüssen des WFV behandelt.


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