Durchführungsbestimmungen

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN FÜR DEN WIENER LANDESCUP 2022/23


1. Name

Der Wettbewerb führt den Namen „Wiener Landescup“

2. Ehrenpreise

Der Erste erhält einen Pokal als Wanderpokal (Dieser Pokal muss bis zum Beginn des neuen Landescups in der WFV-Geschäftsstelle retourniert werden). Sollte ein Verein es schaffen, drei Mal den Landescup zu gewinnen, verbleibt der Pokal beim jeweiligen Verein. In der Zeit dazwischen gibt es eine Ehrentafel in A3 für den Sieger bzw. für den Finalisten. Weiters erhalten die ersten Zwei Erinnerungsmedaillen und folgende Geldpreise:

                            

 

1. Platz 5.000,--

2. Platz 3.000,--

                                     

Weiters ist der Sieger berechtigt, am ÖFB Cup-Bewerb (1. Runde) teilzunehmen.

In den einzelnen Runden ist eine Erfolgsprämie vorgesehen.

3. Austragungsart

Zur Teilnahme sind folgende Vereine zugelassen:

 

1.   Wiener Stadtliga                                                                                             16 Vereine

2.   2. Landesliga                                                                                       16 Vereine

3.   Oberliga A und B                                                                                28 Vereine

4.   1. Klasse A und B                                                                               28 Vereine

5.   2. Klasse A                                                                                           8 Vereine

6.   DSG-Vereine                                                                                        8 Vereine

 

Ergibt zusammen:                                                                                    104 Vereine

 

·        Die Vorrunde beginnt mit 16 Vereinen (8 aus den 2.Klassen und 8 DSG-Vereinen)

 

·        In der 1. Runde steigen die 56 Vereine der Oberligen und 1.Klassen sowie die 8 Sieger der Vorrunde ein.

 

·        Ab der 2. Runde steigen die 32 Vereine der Wr. Stadtliga und der 2. Landesliga sowie die 32 Sieger der 1. Runde ein.

 

 

 

 

Platzwahl:

In der Vorrunde und ab der 3. Runde hat der zuerst gezogene Verein Platzwahl

In der 1. und 2. Runde hat der niederklassige Verein Platzwahl.

 

Bei gleichklassigen Vereinen in der 1. und 2. Runde hat der zuerst gezogene Verein Platzwahl.

Da dieser Cup werbewirksam ver­marktet werden soll, kann der WFV bestimmte Spiele auswählen, die dann auf bestimmten Plätzen (z.B. Wr. Stadion oder Vorspiel bei BL-Spielen usw.) ausgetragen werden müssen.

Der gegnerische Verein muss auf dem Platz des platzwahlhabenden Vereines antreten, auch wenn dieser in Niederösterreich beheimatet ist. Die tatsächlichen Fahrtspesen (Bus–Zug) sind vom platzwählenden Verein zu bezahlen.

4. Spielberechtigung

Zur Teilnahme an einem Cupspiel ist jeder Spieler berechtigt, der am Tag des Spieles für seinen Verein meisterschaftsspielberechtigt ist (§ 8 der Durchführungs-bestimmungen für den Cup des ÖFB).

Die Eigenbauspielerregelung ist im Cup nicht gültig.

5. Verständigung des Gegners

Der Gegner ist rechtzeitig vom platzwählenden Verein zu verständigen. Da die Spieltage feststehen, hat sich auch der Gegner um den Spieltermin zu kümmern.

6. Termine

Die Spieltermine werden durch den WFV festgelegt. Meisterschaftsspiele bzw. Verbandsauswahlspiele haben gegenüber Cupspielen Priorität.

Muss ein Landescupspiel wegen höherer Gewalt abgebrochen werden, entscheidet der WFV aufgrund der Bestimmungen über eine eventuelle Neuaustragung.

Wird diese Neuaustragung vom WFV auf einem fremden Platz vorgeschrieben, sind vom platzwahlhabenden Verein die Kosten zu übernehmen.

7. Finanzielle Bestimmungen

Ab der 2. Runde gilt für den Cup-Bewerb Einnahmenteilung.

Der veranstaltende Verein kann 20% Veranstaltungskosten aller Art verrechnen.

Die Verrechnung muss prüfbar sein, d.h. ein Auflegen von Bausteinen ist nicht gestattet.

Die Abrechnung hat somit derart zu erfolgen:

Von den Bruttoeinnahmen werden 20% Veranstaltungsspesen (Kartendruck, Steuer usw.) abgezogen. Der Rest ist zwischen den Vereinen je zur Hälfte zu teilen. Ein allfälliges Defizit trägt ausschließlich der Heimverein (Veranstalter).

Der Heimverein ist verpflichtet, dem Gastverein auf Wunsch in die Kartenauflage Einsicht nehmen zu lassen.

Die Vereine sind nicht verpflichtet, Eintritt zu verlangen.

8. Cupspiele ohne Rückspiel

Da die Cupspiele ohne Rückspiele durchgeführt werden, ist nach Ablauf der regulären Spielzeit bei einem Unentschieden – nach einer Pause von 10 Minuten – das Spiel durch zweimal 15 Minuten fortzusetzen. Vor Beginn eines Nachspiels ist neuerlich eine Platzwahl durchzuführen. Endet das Nachspiel abermals unentschieden, entscheiden Torschüsse von der Strafstoßmarke nach § 9 der Cupregeln des ÖFB.

Endet das Finalspiel unentschieden, erfolgt ohne Nachspiel gleich Elfmeterschießen (nach § 9 der Cupregeln des ÖFB).

9. Nichtantreten oder Verweigerung der Teilnahme

Bei Nichtantreten zu einem ausgelosten Cupspiel aus Verschulden eines Vereines wird das Spiel strafverifiziert und ein Verfahren beim Strafausschuss eingeleitet. Darüber hinaus hat der schuldige Verein an den Gegner ein Pönale von € 250,-- unabhängig von der Strafe des Strafausschusses zu bezahlen.

Der angetretene Verein steigt automatisch in die nächste Runde auf.

10. Schiedsrichter

Die Schiedsrichter sind vom veranstaltenden Verein unter Bekanntgabe der Sportanlage, Datums und der Beginnzeit spätestens 14 Tage vor dem Spiel mittels „Fußball-Online“ anzufordern.

 

 

Die Gebühren betragen:

 

Vorrunde und 1. Runde für Schiedsrichter

66,--

ab der 2. Runde

72,--

Vorrunde und 1. Runde Schiri-Assistent

35,--

ab der 2. Runde

38,--

Semifinale/Finale – Schiri

95,--

Semifinale/Finale – Assistenten

50,--

 

und sind vom Verein direkt dem Schiedsrichter bzw. -assistent mit einem Gebührenverrechnungsformular zu bezahlen. Diese Gebühren werden bei Vorlage des Gebührenverrechnungsformulares im Sekretariat des WFV dem Verein rückvergütet.

Erscheint der nominierte Schiedsrichter nicht zum angesetzten Cupspiel, tritt der § 17 der Meisterschaftsregeln des ÖFB in Kraft.

Eine Meldung durch den veranstaltenden Verein hat an den WFV sofort zu erfolgen.

11. Spielbericht

Alle Spiele sind analog der Meisterschaft mittels Online Spielbericht abzuwickeln.

12. Protest

Ein gegen ein Cup-Spiel eingebrachter Protest ist innerhalb von 3 Tagen nach Austragung des Spieles an den WFV zu richten.

13. Freikarten

Der Gastverein hat Anspruch auf 20 Stück Freikarten (für Spieler und Funktionäre).

Die für die Meisterschaft an Vereinsfunktionäre ausgegebenen Legitimationen haben bei den Landescup-Spielen keine Gültigkeit, wobei die Verbandsausweise mit dem WFV-Wappen Gültigkeit haben.

 

 

14. Eintrittspreise und Kartenauflage

Als Eintrittspreise können auch höhere Preise, als die in der Klasse des platzwählenden Vereines üblich sind, eingehoben werden. In die Kartenauflage ist dem Gastverein Einsicht zu gewähren und dieser hat eine Kontrolle durchzuführen.

Eine Kartenauflage bei den Vereinen, die in der Meisterschaft keinen Eintritt einheben, ist beim Cupspiel keine Pflicht – es gilt dann freier Eintritt.

Der Verkauf von Bausteinen ist nicht gestattet.

15. Ausschlüsse und Verwarnungen

Für Ausschlüsse ist der Strafausschuss des WFV zuständig, wobei Pflichtspielsperren oder Geldstrafen in die Meisterschaft mitgenommen werden.

Ein Spieler, der im Landescup durch Vorweisen der Gelben Karte insgesamt 2 Mal verwarnt wurde, ist für das folgende Landescup Spiel automatisch gesperrt.

Die gelben Karten werden nach der 1. Runde für alle Vereine gestrichen. Ab der 2. Runde beginnen alle Spieler bei 0 gelben Karten.

Erhält ein Spieler in einem Spieljahr nach einer verbüßten automatischen Sperre weitere 2 Verwarnungen, so ist er für das der letzten Verwarnung folgende Cupspiel neuerlich automatisch gesperrt.

 

Sperren nach Gelb/Roter Karte sind bei Pflichtspielen jener Mannschaft zu verbüßen, bei welcher der Spieler straffällig wurde. Die Sperre wird für die nächsten auszutragenden Pflichtspiele dieser Mannschaft im betreffenden Bewerb (Cup) wirksam. (ÖFB-Rechtspflegeordnung §23)

16. Leitung

Die Durchführung und Überwachung obliegt dem WFV, der auch in allen unvorhergesehenen Fällen entscheidet.

Etwaige Verfahren werden von den zuständigen Fachausschüssen des WFV behandelt.

 

17. Ersatzspieler

 

Es dürfen pro Spiel bis zu fünf Spieler ausgewechselt werden (bei drei Wechselunterbrechungen - der Wechsel in den Halbzeitpausen zählt nicht zu den Wechselunterbrechungen / analog Meisterschaft)

Die Obergrenze an nominierbaren Ersatzspieler sind sechs.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.7.2022



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