Durchführungsbestimmungen |
DurchführungsbestimmungenNACHWUCHS - LANDESLIGAgültig für die Saison 2023/24
Präambel (1) Die vorliegenden Bestimmungen regeln die Durchführung der Nachwuchs-Landesliga. Diese werden in fünf Bewerben getrennt nach Altersstufen U14, U15, U16, U17 und U18 ausgetragen.
(2) Die Bewerbe U14 und U16 werden von der AK Niederösterreich (Arbeiterkammer, Kurz AKNÖ), die Bewerbe U15, U17 und U 18 von ERIMA unterstützt. Die jeweiligen Bewerbssponsoren scheinen daher in allen Veröffentlichungen auf. Die teilnehmenden Vereine, werden – unabhängig von ihren Verpflichtungen gem. §§ 11,12 - gebeten, dies auch bei ihren internen und vereinsautonomen Kommunikationsebenen (Vereinshomepage, Pressemitteilungen, Facebook usw.) zu berücksichtigen.
(3) Ergänzend kommen die jeweils in Geltung stehenden Bestimmungen des ÖFB und des NÖFV zur Anwendung, insbesondere wird auf die Bestimmungen für den Nachwuchsspielbetrieb verwiesen. Die ÖFB-Meisterschaftsregeln, sowie die NÖFV-Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft gelten – so weit nicht ausdrücklich anders geregelt – sinngemäß.
(4) Diese Durchführungsbestimmungen werden in Entsprechung der NÖFV-Richtlinien für den Nachwuchsfußball vom NÖFV Jugendreferat beschlossen.
§ 1 Leitung, Organisation und Zuständigkeiten (1) Mit der Organisation der Nachwuchs-Landesliga ist das NÖFV Jugendreferat betraut. (2) Mit der administrativen Leitung, Durchführung und Überwachung der Bewerbe wurde mit 1.7.2020 Herr Franz Rychnovsky als Obmann der Nachwuchs-Landesliga eingesetzt
Kontakt: 0676/88906 1083
(3) Die Nachwuchs-Landesliga wird über „Fußball-Online“ administriert.
§ 2 Durchführung und Spielmodus Durchführung Die Bewerbe werden nach den Meisterschaftsregeln des ÖFB gespielt und erstrecken sich über den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024
Die am Ende der Meisterschaft an der Spitze der Meisterschaftstabelle stehende Mannschaft ist NÖ Landesmeister, bzw. wird dieser über Relegationsspiele ermittelt.
Spielmodus
AK Niederösterreich Landesliga U14 Modus: Hin- und Rückspiel im Herbst Frühjahr 2024: OPO (5 Vereine), MPO (5 Vereine) UPO West (5) und UPO Ost (5) = 20 Vereine OPO = 4 x Gruppensieger + der beste Zweite. MPO die 3 restlichen Zweiten und die 2 zwei besten Dritten. UPO West + UPO Ost = 2 schlechtere Dritte + 4 x Gruppenvierte + 4 x Gruppenfünfte = 10 Vereine nach regionaler Einteilung. 2024/25: Berechtigung für die NWLL U14 haben die besten drei Mannschaften (1.-3.) aus den acht JHG Bewerben U13 (OPO)
ERIMA Landesliga U15 Modus: Ganzjahresmeisterschaft für Ost und West. Die Gruppensieger spielen im Frühjahr in einem Hin und Rückspiel um den Landesmeistertitel. Keine Auswärtstorregel! Bei Gleichstand nach dem Rückspiel Entscheidung im Elferschießen 2024/25: Berechtigung für die NWLL U15 haben die besten 10 Mannschaften (5 OPO, 3 MPO, Sieger UPO Ost/West 2023/24) und die Meister aus den acht JHG Bewerben U14 (OPO) Vorbehaltlich allfälliger Einteilungen von AKA Mannschaften bzw. Vereinen mit Schulschwerpunkt bei entsprechendem Ansuchen bis 31.1.2024, wobei AKA Teams sogar die Berechtigung zur Teilnahme am OPO haben!
AK Niederösterreich Landesliga U16 Modus: Ganzjahresmeisterschaft für Ost und West. Die Gruppensieger spielen im Frühjahr in einem Hin und Rückspiel um den Landesmeistertitel. Keine Auswärtstorregel! Bei Gleichstand nach dem Rückspiel Entscheidung im Elferschießen 2024/25: Berechtigung für die NWLL U16 haben die besten 10 Mannschaften 2023/24 und die Meister aus den acht JHG Bewerben U15 (OPO)
ERIMA Landesliga U17 Modus: Ganzjahresmeisterschaft 2024/25: Berechtigung für die NWLL U17 haben die besten 10 Mannschaften 2023/24 und die Meister aus den acht JHG Bewerben U16 (OPO)
ERIMA Landesliga U18 Modus: Ganzjahresmeisterschaft, wenn gewünscht mit drei Durchgängen · Auf Grund der gleichzeitigen Teilnahme an der Jugendregionalliga U18 (NWZ) haben die drei Vereine Amstetten/Waidhofen, Horn und SKN St. Pölten mit einer U17 (+ 5 Spieler U18) anzutreten. 2024/25: Berechtigung für die NWLL U18 haben die besten 10 Mannschaften 2023/24 und die Meister aus den acht JHG Bewerben U17 (OPO), sofern überhaupt acht Bewerbe gespielt werden. Zu berücksichtigen ist weiters, ob das ÖFB Pilotprojekt NWZ (Jugendregionalligen) auch 2024/25 weitergeführt wird)
Es obliegt dem NÖFV-Jugendreferat Ausnahmen zu den in den Nachwuchsbestimmungen angeführten Regelungen zu beschließen, um die Bewerbe entsprechend sportlich sinnvoll zu gestalten. Gibt es weniger Aufsteiger aus den JHG, erhöht sich die Zahl jener berechtigten Vereine, die bereits in der NWLL gespielt haben (dh weniger Absteiger).
§ 3 Spielberechtigung und Ersatzspieler
(1) Spielberechtigt sind alle SpielerInnen gem. den ÖFB Vorschriften und NÖFV Vorschriften für den Nachwuchsspielbetrieb.
(2) Auf dem Spielbericht können 16 Spieler (11 + 5 Ersatzspieler) nominiert werden.
(3) In allen Bewerben dürfen sämtliche 5 Wechselspieler eingetauscht werden. Rücktausch ist gestattet.
§ 4 Spieltermine Die Auslosung mit den Spieltagen wird über Fußball online erstellt und administriert.
Der endgültige Spieltermin ist im Einvernehmen der beiden Vereine festzulegen und über „Fußball-Online“ vom Heimverein einzugeben. Letzter Termin für die selbständige Termineingabe ist der 15.8.2023 bzw. 15.3.2024 (bis jeweils 24.00 Uhr lässt das System Verlegungen zu). Weitere Termine bzw. Änderungen sind dann über den Obmann der Nachwuchs-Landesliga per Mail von beiden Parteien bekannt zu geben. Rückverlegungen nach dem angegebenen Termin oder Platzwahltausch können von den Vereinen selbst nicht bearbeitet werden und sind dem NWLL - Obmann per Mail zu melden bzw. ist ein entsprechendes begründetes Ansuchen zu stellen. - Ausgefallene Spiele der Runden 1-4 sind bis spätestens MI 18.10.2023 nachzutragen. - Nachrichten an den NWLL Obmann per Whats App sind nicht zulässig!
Grundsätzlich kann im Fall der Nichteinigung der Heimverein den Spieltermin (Freitag – bei genehmigtem Flutlicht bis spätestens 19.30 Uhr, Samstag, Sonntag zu den letzten Verbandszeiten) bestimmen. Wochentags Spiele (Montag bis Donnerstag) können nur einvernehmlich festgelegt werden.
Im Falle der Nichteinigung auf einen Spieltermin ist über den Obmann der Nachwuchs-Landesliga das NÖFV-Sportreferat zu befassen. Dieses entscheidet endgültig.
Spiele der letzten Runde des Herbst- bzw. des Frühjahrsdurchgangs sind - soweit für den Auf- oder Abstieg bzw. die Gruppeneinteilung der folgenden Halbsaison entscheidend – zeitgleich auszutragen. Werden von der Gruppenleitung angesetzt bzw. koordiniert!
Pflichtersatztermine gelten nur für ausgefallene = wegen Schlechtwetter etc. abgesagte Meisterschaftsspiele – nicht für regulär angesetzte Spiele. Herbst 2023: 26.10., 1.11. und SA/SO nach der letzten Runde falls erforderlich Frühjahr 2024: OMO 1.4., MI 1.5., DO, 9.5., MO 20.5., DO 30.5. und SA/SO nach der letzten Runde falls erforderlich!
§ 5 Spielverlegungen, Absageregelung Terminisierung ausgefallener Wettspiele
(1) Spielverlegungen nach der endgültigen Eingabe per 15.8.2023 oder 15.3.2024 können nur im Einvernehmen der beteiligten Vereine erfolgen. Der neue Termin ist von beiden Vereinen dem Obmann der Nachwuchs-Landesliga per Mail zu melden und von diesem zu genehmigen. Die Terminänderung im Fußball-Online-System wir danach durch den Obmann der Nachwuchs-Landesliga vorgenommen. Telefonisch in Ausnahmefällen nur bei kurzfristiger Notwendigkeit!
(2) Bei kurzfristigen Spielverlegungen wird dem Verursacher eine Bearbeitungsgebühr für den entstehenden administrativen Mehraufwand wie folgt vorgeschrieben: 6 – 14 Tage vor dem Spiel EUR 21,- 0 - 5 Tage vor dem Spiel EUR 42,-
(3) Über die Bespielbarkeit des Platzes entscheidet grundsätzlich der nominierte Schiedsrichter.
(4) Von Montag bis Freitag (Ausnahme Feiertag) ist die NÖFV-Geschäftsstelle telefonisch vom Heimverein während der Bürozeiten (Montag bis Freitag von 9 – 16 Uhr) zu kontaktieren und die Absage zu beantragen bzw. eine Platzkommissionierung zu veranlassen.
An Samstagen, Sonn- und Feiertagen und außerhalb der Dienstzeiten der NÖFV-Geschäftsstelle hat der Heimverein Kontakt mit den absageberechtigten Funktionären des NÖFV (NWLL-Obmann Rychnovsky, regionaler Hauptgruppenobmann oder regionaler Jugendhauptgruppenobmann) wegen einer Spielabsage aufzunehmen und eine solche zu beantragen. Erst nach erfolgter Bestätigung der Spielabsage durch den absageberechtigten Funktionär hat der Heimverein den nominierten Schiedsrichter (Name und Tel. Nr. aus Fußball Online-System) und den Gastverein zu verständigen.
(5) Entfällt ein Spiel infolge Unbespielbarkeit des Platzes (Heimverein sagt zu spät ab und Gegner ist schon angereist) und der Gastverein muss daher ein zweites Mal zum Spielort anzureisen, hat der Heimverein dem anreisenden Verein eine Fahrtkostenvergütung in der Höhe von € 1,16 pro gefahrene Kilometer (An- und Rückreise) zu erstatten. Bei kurzfristiger Absage durch den Schiedsrichter unmittelbar vor Spielbeginn (z.B. wegen Gewitter), sind die Fahrtspesen nur zu 70 % des vorgenannten Endbetrages vom Heimverein an den Gastverein zu bezahlen.
(6) Die Terminisierung ausgefallener (abgesagter) Wettspiele erfolgt ausschließlich über den Obmann der Nachwuchs-Landesliga, wobei empfohlen wird, mit dem jeweiligen Spielpartner sofort im Zuge der Absage einen einvernehmlichen (Ersatz-)Spieltermin (z.B. Wochentag) festzulegen. Pflichtersatztermine und späteste mögliche Austragungstermine gem. § 4 sind dabei zu beachten und einzuhalten.
§ 6 Spielorganisation und Finanzielles (1) Für die Organisation eines Spieles ist jeweils der Teilnehmer verantwortlich, der nach der Auslosung das Heimrecht hat. Er gilt als Veranstalter im Sinne der Meisterschaftsregeln.
(2) Ein Platzwahltausch ist nur mit Zustimmung des Obmanns der Nachwuchs-Landesliga gestattet bzw. wird von diesem Online durchgeführt (nicht vom Verein einfach den Spielort tauschen)!
(3) Spieldauer: U 18, U17 und U16: 2 x 45 Minuten U15 und U14: 2 x 40 Minuten
(4) Spielbälle: U 18, U17, U16 und U15: Ballgröße 5; (U18, 17, 15 = ERIMA Bälle) U14: Ballgröße 4 (oder light 5)
(5) Für Trainings- und Aufwärmbälle ist jeder Verein selbst verantwortlich.
(6) Der Veranstalter ist für die Ballauflage während des Spiels (auch Ersatzbälle) sowie für die notwendigen Vorkehrungen einer ordnungsgemäßen Abwicklung der Veranstaltung zuständig. Auf die Einhaltung der Zusatzbestimmung gemäß § 12 wird ausdrücklich hingewiesen.
(7) Eintritt generell freiwillige Spenden.
(8) Der Veranstalter behält die allfälligen Einnahmen und trägt die Kosten.
(9) Die Reise- und Aufenthaltskosten haben die anreisenden Teilnehmer selbst zu tragen.
(10) Der Veranstalter stellt der Gastmannschaft sechs Liter Mineralwasser (bei kalter Witterung Tee), sowie dem Schiedsrichter das Pausengetränk unaufgefordert und kostenfrei zur Verfügung.
§ 7 Ausschlüsse und Disziplinarvergehen (1) Bei einem Ausschluss mittels Roter Karte oder Anzeige hat der Schiedsrichter einen Bericht im ONLINE System zu verfassen und ist ein Verfahren beim NÖFV-Strafausschuss einzuleiten. Dieser Bericht wird im System (Fußball online) den Funktionären (alle ADMIN, Obmann, Sektionsleiter, Jugend- bzw. Nachwuchsleiter) automatisch per Intramail zugestellt und kann dort eingesehen werden. Die Eingabe einer aktuellen Mail - Adresse im ONLINE System ist daher notwendig, um diese Nachricht zu erhalten.
(2) Ausgeschlossene SpielerInnen bzw. zur Anzeige gebrachte Funktionäre können sich vor dem Strafausschuss des NÖFV verantworten. Die Sitzungen finden für die NWLL jeden Donnerstag (falls ein Feiertag – dann bereits am Mittwoch) ab 16.30 Uhr im NÖFV-Verbandsheim in St. Pölten statt. Persönliches Erscheinen ist anzukündigen, schriftliche Stellungnahmen am Sitzungstag bis spätestens 12 Uhr an meldewesen@noefv.at zu übermitteln)
§ 8 Beglaubigungen Die resultatgemäße Beglaubigung der Spiele erfolgt automatisch nach Ablauf von drei Tagen, sofern innerhalb dieser Frist keine schriftliche Anzeige in der NÖFV-Geschäftsstelle eingeht.
§ 9 Schiedsrichterbesetzung und Gebühren (1) Die Schiedsrichterbesetzung erfolgt durch den Schiedsrichterausschuss des NÖFV und wird im Fußball Online-System angezeigt.
(2) Erscheint der nominierte Schiedsrichter nicht, so ist analog den Bestimmungen für Kampfmannschaften vorzugehen. (Anwesender neutraler Schiedsrichter wird zur Spielleitung herangezogen, Losentscheid). Ist keine der beiden Möglichkeiten umsetzbar, oder spricht sich einer der beiden Teilnehmer gegen den Losentscheid aus, kommt das Spiel nicht zur Austragung.
(3) Die pauschale Schiedsrichtergebühr ist vom Heimverein zu tragen. € 85,- für Spiele U18 – U16 € 80,- für Spiele U15 und U14
§ 10 Pönalbestimmungen (1) Ausscheiden aus der Meisterschaft ab Nennung € 600,- (2) Nichtantreten zu einem Wettspiel € 300,- € 225 an Verein, € 75 an NÖFV
(3) Nichterscheinen zur Gruppensitzung € 100,- (4) Nichteinhaltung § 11 oder § 12 € 50,-
§ 11 Zusatzbestimmungen AK Niederösterreich Bewerbe U 14 und U 16 (1) Als werbliche Gegenleistung für die Unterstützung der AK Niederösterreich (Kammer für Arbeiter und Angestellte in NÖ; kurz AKNÖ) haben die teilnehmenden Vereine Kontakt zu ihrer nächsten AK Bezirksstelle www.aknoe.at aufzunehmen, einen Vertreter zu einem HEIM - Spiel einzuladen (Patronanz, Ankick) und mit der von der Bezirksstelle mitgebrachten Werbetafel ein Foto anzufertigen. Es wird empfohlen die Termine rechtzeitig abzustimmen.
Zur Spielankündigung sind die bereitgestellten Plakate der AK Niederösterreich zu verwenden, welche es auch in digitaler Form auf www.noefv.at (Nachwuchs, Nachwuchs Landesliga) zum Download gibt.
(2) Das im Zuge der Patronanz angefertigte Mannschaftsfoto ist der NÖFV-Geschäftsstelle schicklgruber@noefv.at bis zum Ende des Frühjahrsdurchganges 2024 zur Verfügung zu stellen.
§ 12 Zusatzbestimmungen für ERIMA - Bewerbe U 15, U 17 und U18 Mannschaften der ERIMA Landesliga U15, U17 und U18 erhalten im Februar 2024 je 30 Stk. Trainingsbälle und 5 Stk. Matchbälle welche bei den nachfolgenden Meisterschaftsspielen (Matchball und Ersatzbälle!) im Frühjahr 2024 unbedingt zu verwenden sind.
Selbstbehalt: € 300,- Der Betrag wird bei der Überweisung der Fahrtkostenzuschüsse im Juli 2024 durch den NÖFV einbehalten. § 13 Sonstiges (1) Aushang Es wird empfohlen, diese Durchführungsbestimmungen in der Schiedsrichterkabine auszuhängen bzw. zu den Spielen mitzuführen. Ersichtlich sind diese jedoch auch in Fußball Online-System bei Aufruf der jeweiligen Spielgruppe unter „Bestimmungen“
(2) Kunstrasenspiele
Grundsätzlich sind die Spiele der Nachwuchs-Landesliga auf Rasenplätzen auszutragen. Wird das Spielfeld für unbespielbar erklärt (Schiedsrichter oder im Vorfeld von einem absageberechtigten Funktionär), darf das Spiel auch auf Kunstrasen ausgetragen werden, und kann vom Spielpartner nicht abgelehnt werden!!!! Bei anhaltendem Schlechtwetter und verfügbarem Kunstrasenplatz beim Heimverein, hat der Gast dafür zu sorgen, dass die Mannschaft kunstrasentaugliches Schuhwerk (keine Stollenschuhe) mitbringt.
(3) Flutlicht Spiele der NWLL bei Flutlicht sind dann gestattet, wenn auf kommissionierten Spielplätzen eine Lichtstärke von zumindest 80 Lux (empfohlen bis 120) gegeben ist.
(4) Fahrtspesenzuschuss Vereine, die an der NWLL teilnehmen, erhalten über den NÖFV eine Fahrtspesenunterstützung, die sich aus den Beiträgen der Sponsoren AK Niederösterreich und ERIMA, sowie einer Unterstützung des Landes und Beiträgen aus dem BSFF (Bundessport Förderungs Fonds) des NÖFV zusammensetzt. Vereine, die im Laufe der Meisterschaft ausscheiden, verlieren den Anspruch auf Fahrtspesenzuschuss (Beschluss Jugendreferat v. 17.6.2019)!
§ 14 Aktuelle Beschlüsse
Die Vereine verzichten einstimmig auf die gleichzeitige Ansetzung entscheidender Spiele in der letzten Runde.
NÖFV-Jugendreferat St. Pölten, 5. August 2023
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