Durchführungsbestimmungen |
DurchführungsbestimmungenNACHWUCHS - LANDESLIGASaison 2022/23
Präambel (1) Die vorliegenden Bestimmungen regeln die Durchführung der Bewerbe in der Nachwuchs-Landesliga. Diese werden in den Altersstufen U14, U15, U16, U17 und U18 ausgetragen.
(2) Die Bewerbe U14 und U16 werden von der AK Niederösterreich (Arbeiterkammer), die Bewerbe U15, U17 und U 18 von ERIMA unterstützt und tragen auch deren Namen in den Bewerbsbezeichnungen. Die teilnehmenden Vereine, werden – unabhängig von ihren Verpflichtungen - gem. §§ 11,12 gebeten, dies auch bei ihren internen und vereinsautonomen Kommunikationsebenen (Vereinshomepage, Pressemitteilungen, Facebook usw.) zu berücksichtigen.
(3) Ergänzend kommen die jeweils in Geltung stehenden Bestimmungen des ÖFB und des NÖFV zur Anwendung, insbesondere wird auf die Bestimmungen für den Nachwuchsspielbetrieb verwiesen. Die ÖFB-Meisterschaftsregeln, sowie die NÖFV-Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft gelten – so weit nicht ausdrücklich anders geregelt – sinngemäß.
(3) Diese Durchführungsbestimmungen werden in Entsprechung der NÖFV-Richtlinien für den Nachwuchsfußball vom NÖFV-Jugendreferat beschlossen.
§ 1 Leitung, Organisation und Zuständigkeiten (1) Mit der Organisation der Nachwuchs-Landesliga ist das NÖFV-Jugendreferat betraut.
(2) Mit der administrativen Leitung, Durchführung und Überwachung der Bewerbe ist als Obmann der Nachwuchs Landesliga eingesetzt:
Franz Rychnovsky Kontakt: 0676/88906 1083
(3) Die Nachwuchs-Landesliga wird ebenfalls über „Fußball-Online“ administriert.
§ 2 Durchführung und Spielmodus Durchführung 1.Die Bewerbe werden nach den Meisterschaftsregeln des ÖFB gespielt.
2.Diese Bewerbe erstrecken sich über den Zeitraum vom 5. Juli 2022 bis 30. Juni 2023
3.Die am Ende der Meisterschaft an der Spitze der Meisterschaftstabelle (gegebenenfalls im OPO) stehende Mannschaft ist NÖ Landesmeister. Spielmodus
AK Niederösterreich Landesliga U14 Nach Herbstdurchgang kein Absteiger in die JHG
Frühjahr 2023 OPO (6): 1. und 2. aus Mitte, Süd, West MPO (6): 3. und 4. aus Mitte, Süd, West UPO (6): 5. und 6. aus Mitte, Süd, West
Für 2023/24 (dann U15) haben grundsätzlich nur die besten 10 Mannschaften eine Berechtigung + 8 Aufsteiger (Meister U14) aus den JHG = 18! Der Sieger (1.) des UPO soll aber die Berechtigung für einen Startplatz bekommen. Dh 6 OPO + 3 MPO (Zahl erhöht sich, wenn weniger Mannschaften aus den JHG nennen) + 1 UPO
ERIMA Landesliga U15 Nach Herbstdurchgang kein Absteiger in die JHG
Frühjahr 2023 OPO (6): 1.- 4. OPO, Sieger Ost, West MPO (6): 5., 6. OPO, 2. und 3. UPO Ost/West UPO (6): verbleibende Vereine 4., 5., 6. Ost/West
Für 2023/24 (dann U16) haben grundsätzlich nur die besten 10 Mannschaften eine Berechtigung + 8 Aufsteiger (Meister U15) aus den JHG = 18! Der Sieger (1.) des UPO soll aber die Berechtigung für einen Startplatz bekommen. Dh 6 OPO + 3 MPO (Zahl erhöht sich, wenn weniger Mannschaften aus den JHG nennen) + 1 UPO
AK Niederösterreich Landesliga U16 Nach Herbstdurchgang kein Absteiger in die JHG
Frühjahr 2023 OPO (6): 1. – 5. OPO und Sieger MPO MPO (6): 6. OPO, 2., 3., 4. MPO und Sieger UPO Ost/West UPO Ost/West (je 6): verbleibende Vereine werden im Fj regional eingeteilt
Für 2023/24 (dann U17) haben grundsätzlich nur die besten 10 Mannschaften eine Berechtigung + 8 Aufsteiger (Meister U16) aus den JHG = 18! Der Sieger (1.) des UPO Ost + West soll aber die Berechtigung für einen Startplatz bekommen. Dh 6 OPO + 2 MPO (Zahl erhöht sich, wenn weniger Mannschaften aus den JHG nennen) + 2 UPO
ERIMA Landesliga U17 Nach Herbstdurchgang kein Absteiger in die JHG Einfache Runde ohne Rückspiel
Frühjahr 2023 OPO: 1.-5. OPO, Sieger UPO (6) UPO: 1 Absteiger OPO; wie im Herbst mit 9 Mannschaften
ERIMA Landesliga U18 Ganzjahresmeisterschaft mit Hin- und Rückrunde H/F
§ 3 Spielberechtigung und Ersatzspieler
(1) Spielberechtigt sind alle Spieler/innen gem. den ÖFB Vorschriften und NÖFV Vorschriften für den Nachwuchsspielbetrieb.
(2) Auf dem Spielbericht können 16 Spieler/innen (11 + 5 Ersatzspieler) nominiert werden.
(3) In allen Bewerben dürfen sämtliche 5 Wechselspieler eingetauscht werden. Rücktausch ist gestattet.
§ 4 Spieltermine Die Auslosung mit den Spieltagen wird über Fußball online erstellt und administriert.
Terminkalender Laut Spielplan Fußball online
Pflicht-Ersatztermine: 26.10., 1.11., 30.10. und bei Bedarf weitere Termine nach der Meisterschaft
Der genaue Spieltermin ist im Einvernehmen der beiden Vereine festzulegen und über „Fußball-Online“ vom Heimverein einzugeben. Letzter Termin für die selbständige Termineingabe ist der 15.8.2022 bzw. 15.3.2023 (bis jeweils 24.00 Uhr lässt das System Verlegungen zu). Ausgenommen letzte Runde = zeitgleich wegen Entscheidung Auf- Abstieg. Weitere Termine bzw. Änderungen sind dann über den Obmann der Nachwuchs-Landesliga per Mail von beiden Parteien bekannt zu geben. Rückverlegungen nach dem angegebenen Termin oder Platzwahltausch können von den Vereinen selbst nicht bearbeitet werden und sind dem NWLL - Obmann per Mail zu melden bzw. ein entsprechendes Ansuchen zu stellen. · Ausgefallene Spiele der Runden 1-3 sind bis spätestens 21.9. nachzutragen.
Grundsätzlich kann im Fall der Nichteinigung der Heimverein den Spieltermin (Freitag – bei genehmigtem Flutlicht bis spätestens 19.30 Uhr, Samstag, Sonntag ab 11.00 Uhr bis zu den letzten Verbandszeiten) bestimmen. Wochentagsspiele (Montag bis Donnerstag) können nur einvernehmlich festgelegt werden.
Im Falle der Nichteinigung auf einen Spieltermin ist über den Obmann der Nachwuchs-Landesliga das NÖFV-Sportreferat zu befassen. Dieses entscheidet endgültig.
Spiele der letzten Runde des Herbst- bzw. des Frühjahrsdurchgangs sind - soweit für den Auf- oder Abstieg bzw. Meister/Gruppeneinteilung der folgenden Halb-/Saison entscheidend – zeitgleich auszutragen. Diese Spiele werden vom Jugendreferat entsprechend angesetzt.
Pflichtersatztermine gelten nur für ausgefallene = wegen Schlechtwetter etc. abgesagte Meisterschaftsspiele – nicht für regulär angesetzte Spiele.
§ 5 Spielverlegungen, Absageregelung Terminisierung ausgefallener Wettspiele
(1) Spielverlegungen nach der endgültigen Eingabe per 15.8. oder 15.3. können nur im Einvernehmen der beteiligten Vereine erfolgen. Der neue Termin ist von beiden Vereinen dem Obmann der Nachwuchs-Landesliga per Mail (Formular www.noefv.at) zu melden und von diesem zu genehmigen. Die Terminänderung im Fußball-Online-System wir danach durch den Obmann der Nachwuchs-Landesliga bzw. die Geschäftsstelle des NÖFV vorgenommen. Telefonisch in Ausnahmefällen nur bei kurzfristiger Notwendigkeit!
(2) Bei kurzfristigen Spielverlegungen wird dem Verursacher/Antragsteller eine Bearbeitungsgebühr für den entstehenden administrativen Mehraufwand wie folgt vorgeschrieben: 6 – 14 Tage vor dem Spiel EUR 20,- 0 - 5 Tage vor dem Spiel EUR 40,-
(3) Über die Bespielbarkeit des Platzes entscheidet grundsätzlich der nominierte Schiedsrichter.
(4) Von Montag bis Freitag (Ausnahme Feiertag) ist die NÖFV-Geschäftsstelle telefonisch vom Heimverein während der Bürozeiten (Montag bis Freitag von 9 – 16 Uhr) zu kontaktieren und die Absage zu beantragen bzw. kann eine Platzkommissionierung veranlasst werden.
An Samstagen, Sonn- und Feiertagen und außerhalb der Dienstzeiten der NÖFV-Geschäftsstelle hat der Heimverein Kontakt mit den absageberechtigten Funktionären des NÖFV (NWLL-Obmann Rychnovsky, regionaler HGO oder regionaler JHGO) wegen einer Spielabsage aufzunehmen und eine solche zu beantragen. Erst nach erfolgter Bestätigung der Spielabsage durch den absageberechtigten Funktionär hat der Heimverein den nominierten Schiedsrichter (Name und Tel. Nr. aus Fußball Online-System) und den Gastverein zu verständigen. NÖFV Hotline 0676/88906 7000
(5) Entfällt ein Spiel infolge Unbespielbarkeit des Platzes (Heimverein sagt zu spät ab und Gegner ist schon angereist) und der Gastverein muss daher ein zweites Mal zum Spielort anzureisen, hat der Heimverein dem anreisenden Verein eine Fahrtkostenvergütung in der Höhe von € 1,16 pro gefahrene Kilometer (An- und Rückreise) zu erstatten. Bei kurzfristiger Absage durch den Schiedsrichter unmittelbar vor Spielbeginn (z.B. wegen Gewitter), sind die Fahrtspesen nur zu 70 % des vorgenannten Endbetrages vom Heimverein an den Gastverein zu bezahlen.
(6) Die Terminisierung ausgefallener (abgesagter) Wettspiele erfolgt ausschließlich über den Obmann der Nachwuchs-Landesliga, wobei empfohlen wird, mit dem jeweiligen Spielpartner sofort im Zuge der Absage einen einvernehmlichen (Ersatz-)Spieltermin (z.B. Wochentag) festzulegen. Pflichtersatztermine und späteste mögliche Austragungstermine gem. § 4 sind dabei zu beachten und einzuhalten.
§ 6 Spielorganisation und Finanzielles (1) Für die Organisation eines Spieles ist jeweils der Teilnehmer verantwortlich, der nach der Auslosung das Heimrecht hat. Er gilt als Veranstalter im Sinne der Meisterschaftsregeln.
(2) Ein Platzwahltausch ist nur mit Zustimmung des Obmanns der Nachwuchs-Landesliga gestattet bzw. wird von diesem Online durchgeführt (nicht einfach den Spielort tauschen)!
(3) Spieldauer: U 18, U17 und U16: 2 x 45 Minuten U15 und U14: 2 x 40 Minuten
(4) Spielbälle: U 18, U17, U16 und U15: Ballgröße 5; (U18, 17, 15 = ERIMA Bälle) U14: Ballgröße 4
(5) Für Trainings- und Aufwärmbälle ist jeder Verein selbst verantwortlich.
(6) Der Veranstalter ist für die Ballauflage während des Spiels (auch Ersatzbälle) sowie für die notwendigen Vorkehrungen einer ordnungsgemäßen Abwicklung der Veranstaltung zuständig. Auf die Einhaltung der Zusatzbestimmung gemäß § 12 wird ausdrücklich hingewiesen.
(7) Eintritt generell freiwillige Spenden.
(8) Der Veranstalter behält die allfälligen Einnahmen und trägt die Kosten.
(9) Die Reise- und Aufenthaltskosten haben die anreisenden Teilnehmer selbst zu tragen.
(10) Der Veranstalter stellt der Gastmannschaft sechs Liter Mineralwasser (bei kalter Witterung ausreichend Tee) und ausreichend (mind. 20) Wegwerfbecher, sowie dem Schiedsrichter das Pausengetränk unaufgefordert und kostenfrei zur Verfügung.
§ 7 Ausschlüsse und Disziplinarvergehen (1) Bei einem Ausschluss mittels Roter Karte hat der Schiedsrichter einen Bericht im ONLINE System zu verfassen und ist ein Verfahren beim NÖFV-Strafausschuss einzuleiten. Dieser Bericht wird im System (Fußball online) den Funktionären (alle ADMIN, Obmann, Sektionsleiter, Jugend- bzw. Nachwuchsleiter) automatisch per Intramail zugestellt und kann dort eingesehen werden. Die Eingabe einer Mail - Adresse im ONLINE System ist daher notwendig.
(2) Ausgeschlossene SpielerInnen bzw. zur Anzeige gebrachte Funktionäre können sich vor dem Strafausschuss des NÖFV verantworten. Die Sitzungen finden für die NWLL jeden Donnerstag (falls ein Feiertag – dann bereits am Mittwoch) ab 16.30 Uhr im NÖFV-Verbandsheim in St. Pölten statt. Persönliches Erscheinen ist anzukündigen, schriftliche Stellungnahmen am Sitzungstag bis spätestens 12 Uhr an office@noefv.at zu übermitteln)
§ 8 Beglaubigungen Die resultatgemäße Beglaubigung der Spiele erfolgt automatisch nach Ablauf von drei Tagen, sofern innerhalb dieser Frist keine schriftliche Anzeige in der NÖFV-Geschäftsstelle eingeht.
§ 9 Schiedsrichterbesetzung und Gebühren (1) Die Schiedsrichterbesetzung erfolgt durch den Schiedsrichterausschuss des NÖFV und wird im Fußball Online-System angezeigt.
(2) Erscheint der nominierte Schiedsrichter nicht, so ist analog den Bestimmungen für Kampfmannschaften vorzugehen. (Anwesender neutraler Schiedsrichter wird zur Spielleitung herangezogen, Losentscheid). Ist keine der beiden Möglichkeiten umsetzbar, oder spricht sich einer der beiden Teilnehmer gegen den Losentscheid aus, kommt das Spiel nicht zur Austragung.
(3) Die pauschale Schiedsrichtergebühr ist vom Heimverein zu tragen. € 76,- für Spiele U18 – U16 € 69,- für Spiele U15 und U14
§ 10 Pönalbestimmungen (1) Ausscheiden aus der Meisterschaft ab Nennung € 600,- (2) Nichtantreten zu einem Wettspiel € 300,- € 225 an (Heim-) Verein, € 75 an NÖFV
(3) Nichterscheinen zur Gruppensitzung € 100,- (4) Nichteinhaltung § 11 oder § 12 € 50,-
§ 11 Zusatzbestimmungen AK Niederösterreich Bewerbe U 14 und U 16 (1) Als werbliche Gegenleistung für die Unterstützung der AK Niederösterreich (Kammer für Arbeiter und Angestellte in NÖ) haben die teilnehmenden Vereine Kontakt zu ihrer nächsten AK Bezirksstelle www.aknoe.at aufzunehmen, einen Vertreter zu einem HEIM - Spiel einzuladen (Ankick) und mit der von der Bezirksstelle mitgebrachten Werbetafel ein Foto anzufertigen. Es wird empfohlen die Termine rechtzeitig abzustimmen.
Zur Spielankündigung sind die bereitgestellten Plakate der AK Niederösterreich zu verwenden, welche es auch in digitaler Form bei schicklgruber@noefv.at gibt.
(2) Ein Mannschaftsfoto ist über den Obmann der NWLL oder die NÖFV-Geschäftsstelle schicklgruber@noefv.at bis zum Ende des Frühjahrsdurchganges 2022 der AK Niederösterreich zur Verfügung zu stellen (Anfertigung mit AK Niederöstereich Werbetafel, die vom Vertreter der Bezirksstelle mitgebracht wird).
§ 12 Zusatzbestimmungen für ERIMA - Bewerbe U 15, U 17 und U18 Mannschaften der ERIMA Landesliga U18/17 und U15 erhalten im Februar 2023 je 30 Stk. Trainingsbälle und 5 Stk. Matchbälle
welche bei den nachfolgenden Meisterschaftsspielen (Matchball und Ersatzbälle!) im Frühjahr 2022 zu verwenden sind.
Selbstbehalt: € 300,- Der Betrag wird bei der Überweisung der Fahrtkostenzuschüsse 2022/23 durch den NÖFV einbehalten.
§ 13 Sonstiges (1) Aushang Es wird empfohlen, diese Durchführungsbestimmungen in der Schiedsrichterkabine auszuhängen bzw. zu den Spielen mitzuführen. Ersichtlich sind diese auch in Fußball Online-System bei Aufruf der Spielgruppe.
(2) Kunstrasenspiele
Grundsätzlich sind die Spiele der Nachwuchs-Landesliga auf Rasenplätzen auszutragen. Wird das Spielfeld für unbespielbar erklärt (Schiedsrichter oder im Vorfeld von einem absageberechtigten Funktionär), kann das Spiel auch auf Kunstrasen ausgetragen werden, und kann vom Spielpartner nicht abgelehnt werden!!!! Bei anhaltendem Schlechtwetter und verfügbarem Kunstrasenplatz beim Heimverein, hat der Gast dafür zu sorgen, dass die Mannschaft kunstrasentaugliches Schuhwerk mitbringt.
(3) Flutlicht
Spiele der NWLL bei Flutlicht sind dann gestattet, wenn auf kommissionierten Spielplätzen eine Lichtstärke von zumindest 80 Lux gegeben ist.
(4) Fahrtspesenzuschuss
Vereine, die an der NWLL teilnehmen, erhalten über den NÖFV eine Fahrtspesenunterstützung, die sich aus den Beiträgen der Sponsoren AK Niederösterreich und ERIMA, sowie einer Unterstützung des Landes NÖ und Beiträgen aus dem BSFF (Bundessport Förderungsfonds) über den NÖFV zusammensetzt.
Vereine, die im Laufe der Meisterschaft ausscheiden, verlieren den Anspruch auf Fahrtspesenzuschuss (Beschluss Jugendreferat v. 17.6.2019)!
Vorgangsweise bei Corona bedingten Absagen für Meisterschaftsspiele in der Nachwuchs Landesliga Saison 2022/23) Mit 1. August 2022 hat die Bundesregierung die Quarantäne für infizierte Personen aufgehoben und durch eine Verkehrsbeschränkung ersetzt. Was das für den Sport heißt und in welcher Form Spiele (bei zB 3 Jugendlichen mit Verkehrsbeschränkung) betroffen sind und abgesagt werden können, ist Gegenstand weiterer Beratungen. Das Sportreferat hat für den Erwachsenenbereich keine Absagemöglichkeit mehr vorgesehen. Diese Regelung wird auch für die Nachwuchs Landesliga übernommen.
NÖFV-Jugendreferat Lindabrunn, 6. August 2022 |