Durchführungsbestimmungen
Niederösterreichischer Fußballverband
Jugendausschuss Nachwuchs-Landesligen 2010/11
Durchführungsbestimmungen

1. Abwicklung der Meisterschaft:
Die Abwicklung der Nachwuchs-Landesligen U14 bis U18 obliegt
dem Jugendausschuss des NÖFV, welcher Herrn Anton GEGENBAUER
Petzenkirchen) 0676/88906-1300 nwll.gegenbauer@aon.at
zum Obmann der NWLL bestellt hat.

2. Durchführung der Meisterschaft:
Es gelten die Richtlinien für den Nachwuchsfußball, weiters sinngemäß
die Bestimmungen für die Nachwuchsligen und alle einschlägigen
Vorschriften des ÖFB und NÖFV.

Nachwuchs - Landesligen 2010/11 Auf- und Abstiegsbestimmungen

PUMA Landesliga U18 Stichtag 1.1.1993
erlaubt sind max. 5 Spieler mit 1.1.1992 (= U19)
Hin- und Rückrunde sowohl im Herbst 2010 als auch im Frühjahr 2011
alle Mannschaften bleiben im Bewerb

PUMA Landesliga U17 Stichtag 1.1.1994
erlaubt sind max. 5 Spieler mit 1.1.1993 (= U18)
Qualifikation für Frühjahr 2011:
1., 2., 3. aus OPO West und OPO Ost spielen im Frühjahr 2011 um den
Landesmeister (= 6 Mannschaften)4., 5. aus OPO West und OPO Ost bilden
mit dem jeweils 1. UPO West und 1. UPO Ost ein Mittleres Play off
(= 6 Mannschaften)6. aus OPO West und OPO Ost sowie die
verbleibenden Mannschaften 2., 3., 4., 5., 6. aus UPO West und
UPO Ost werden in zwei regionale Gruppen eingeteilt
(= 2 x 6 Mannschaften) Alle Mannschaften bleiben im Bwerb.

AKNÖ Landesliga U16 Stichtag 1.1.1995
12 Mannschaften bleiben im Frühjahr 2011 in der NWLL
OPO: 1.- 4. OPO Herbst, Gruppensieger West und Ost (= 6)
UPO: 5., 6. OPO und 2., 3. aus West und Ost (= 6)
Restlichen Mannschaften . kehren in die jeweilige JHG zurück.

PUMA Landesliga U15 Stichtag 1.1.1996
OPO: 1.-4. OPO, 1., 2 der Relegationspiele (= 6)
Relegationsspiele: Die drei Gruppensieger West, Ost und Mitte spielen
nach der Meisterschaft, Mi., Sa oder So., Mi., um die 2 Aufstiegsplätze,
sollte ein betroffener Verein über eine kommissionierte Flutlichtanlage
verfügen, kann auch das Heimrecht (an den beiden Wochentagen) genützt werden.
Auf neutralem Boden in Lindabrunn oder St. Pölten nur dann, wenn obiger
Punkt nicht zutrifft, UPO: 3. der Relegation, 5., 6. aus dem OPO,
jeweils der 2. aus West, Ost, Mitte (= 6)
Restliche Mannschaften kehren in die jeweilige JHG zurück.


AKNÖ Landesliga U14 Stichtag 1.1.1997
12 Mannschaften qualifizieren sich für die LM im Frühjahr 2011
OPO Fj. 2011: 4 Gruppensieger und die zwei besten Zweiten = 6
UPO Fj. 2011: Die zwei schlechteren Zweiten und 4 Gruppendritten = 6
4./5./6. Platz aus Gruppen gehen zurück in die jeweiligen Bewerbe der JHG



Qualifikationsrichtlinien
U14:
Für die Qualifikation zur NWLL im Herbst sind die Platzierungen in
der JHG U13 OPO ausschlaggebend. Aus jeder JHG sind die Mannschaftenn
auf Platz 1–3 teilnahmeberechtigt.Mannschaftszahl 24 – Einteilung in
vier regionalen Gruppen.

U15 – U18:
Aus der Abschlusstabelle der Frühjahrsbewerbe OPO, UPO verbleiben
10 Mannschaften in der NWLL und sind grundsätzlich für den nächsten Jahrgang teilnahmenberechtigt. Grundsätzlich steigt der 6. des OPO in den Grunddurchgang (regionale Einteilung) ab, und der Sieger des UPO hat sich in der kommenden
Saison für das OPO qualifiziert.Aus jeder JHG sind die Meister U14, U15,
U16 und U17 für den nächsthöheren Bewerb in der NWLL teilnahmeberechtigt (= 8 Mannschaften pro Jg.)Dadurch ergibt sich eine Mannschaftszahl von 18
(OPO, Gruppen Ost/West zu je 6 Mannschaften).

Gem. Nachwuchsrichtlinien des NÖFV sind Mannschaften der AKA St. Pölten und
AKA AW Mödling bei Nennung für die NWLL im jeweiligen OPO einzuteilen.
Die Auf- bzw. Absteiger sind dementsprechend abzuändern.Gibt es mehr Nennungen
als die vorgesehene Zahl von 18 Mannschaften pro Bewerb, so ist die Einteilung
nach sportlichen Gesichtspunkten vorzunehmen, wobei z.B. Mannschaften die
bereits im gleichen Jg. der NWLL gespielt haben und wieder für diesen Bewerb
nennen, Vorzug vor Zweiten aus dem Bewerb der JHG haben.

3. Eintrittspreise:
Als Eintrittspreise werden freie Spenden empfohlen.
Falls Eintritt verlangt wird, stehen dem Gastverein 25 Freikarten zu.

4. Sportreferat:
4.1. Spieltermin:
Der Spieltermin (Freitag, Samstag, Sonntag zu den Verbandszeiten) kann
grundsätzlich in der Gruppensitzung vom Heimverein bestimmt werden,
wochentags nur einvernehmlich. Nach der Gruppensitzung kann im
beiderseitigen Einvernehmen kann auch ein anderer Spieltermin
(evtl. wochentags auch bei Flutlicht) festgelegt werden.

4.2. Wettspieldauer:
U 18, U 17, U 16 jeweils 2 x 45 Minuten
U15 und U 14 jeweils 2 x 40 Minuten

4.3. Spielbälle:
U 18, U 17, U 16, U15 Gr. 5
U 14 Gr. 4

4.4. Wettspielverlegungen:
Die bei der Terminsitzung festgelegten Spieltermine können nur im
Einvernehmen beider Vereine durch den NWLL Obmann geändert werden.
Beide Vereine haben eine Verlegung schriftlich zu bestätigen!!!!
nwll.gegenbauer@aon.at
Bei kurzfristigen Spielverlegungen wird dem Verursacher eine
Bearbeitungsgebühr für den administrativen Mehraufwand vorgeschrieben.
6 – 14 Tage vor dem Spiel 20,--
0 – 5 Tage vor dem Spiel 40,--

5. Bälle, Pausengetränk:
Der Gastverein hat seine eigenen Trainingsbälle zum Aufwärmen
mitzubringen (Beschluss NWLL v. 22.2.2003 in Lindabrunn).
Der Heimverein stellt den Gästen sechs Liter Mineralwasser
bei kalter Witterung evtl. Tee) unaufgefordert bereit.

6. Terminierung ausgefallener Wettspiele:
Die Terminierung ausgefallener (abgesagter) Wettspiele erfolgt ausschließlich
über den Obmann der NWLL Anton Gegenbauer, wobei empfohlen wird, mit dem
jeweiligen Spielpartner einen einvernehmlichen Ersatz-(Spiel) Termin
(z.B. Wochentag) festzulegen. Pflichtersatztermine beachten!
Pflichtersatztermine sind für reguläre Runden nicht heranzuziehen
(Grund: blockieren bei Absagen evtl. einen anderen Verein!)

7. Schiedsrichter:
Die Schiedsrichterbesetzung erfolgt durch den Schiedsrichterausschuss
des NÖFV und wird in Fußball Online angezeigt.Erscheint der nominierte
Schiedsrichter nicht, so ist analog den Bestimmungen
für Kampfmannschaften vorzugehen (anwesender neutraler SR wird zur
Spielleitung herangezogen bzw. Losentscheid – trifft keine der beiden
Möglichkeiten zu,bzw. spricht sich ein Verein gegen den Losentscheid aus,
kommt das Spiel nicht zur Austragung!).
Die Schiedsrichtergebühr (Pauschale) beträgt

U18, U17 und U16 € 53,-
U15 und U14 € 48,-

8. Spielerausschlüsse, Disziplinarvergehen:
Ausgeschlossene SpielerInnen (Mädchen sind bis zur U15 = gleicher Stichtag
wie Buben spielberechtigt, in der U14 dürfen Mädchen ein Jahr älter sein!)
bzw. zur Anzeige gebrachte Funktionäre können sich vor dem Strafausschuss
des NÖFV verantworten.Die Sitzungen finden grundsätzlich jeden Donnerstag
(falls Feiertag am Mittwoch) ab 16.30 Uhr in St. Pölten statt.

9. Spielabsagen:
Über die Bespielbarkeit des Platzes entscheidet grundsätzlich der
nominierte Schiedsrichter. Bei extrem schlechter Witterung ist rechtzeitig
Kontakt mit den Absageberechtigten Funktionären des NÖFV (Obmann Gegenbauer,
regionaler Hauptgruppenobmann) wegen einer Spielabsage Kontakt aufzunehmen (Schlechtwetterregelung analog Kampfmannschaften).
Vorgangsweise bei Spielabsagen:
An Wochentagen ist die NÖFV Geschäftsstelle telefonisch während den
Dienstzeiten (Montag –Freitag 8 – 16 Uhr) zu kontaktieren und die Absage
von dieser zur Kenntnis zu nehmen oder eine Platzkommissionierung zu
veranlassen - erst dann soll Sinnvollerweise der Schiedsrichter
(Name und Tel. Nr. aus dem Internet rechtzeitig organisieren) und
der Gastverein verständigt werden.

10. Fahrtentschädigung:
Entfällt ein Spiel infolge Schlechtwetter und hat der Gastverein ein
zweites Mal zum Spielort anzureisen, weil das Spiel nicht rechtzeitig
durch einen Absageberechtigten Funktionär abgesagt hinsichtlich des SR
(siehe Pkt. 7) so steht dem anreisenden Verein eine Fahrtspesenvergütung
in der Höhe von € 1,16/km zu.
Bei kurzfristiger Absage durch den SR unmittelbar vor dem Spiel,
oder auch wenn z.B. keine Einigung hinsichtlich des SR (siehe Pkt. 7)
erzielt werden kann, sind die errechneten Fahrtspesen im Verhältnis
70% (Heimverein): 30% (Gastverein) zu teilen.

11. Pönalbestimmungen:

12.1. Ausscheiden aus der Meisterschaft ab Nennung € 581,50
12.2. Nichtantreten zum Wettspiel € 218,--
12.3. Nichterscheinen zur Gruppensitzung € 14,50
12.6. Nichterfüllung der Teilnahmeverpflichtung € 363,--*
* Ligaverpflichtung für Vereine der RLO und 1. NÖN Landesliga

12. Zusatzbestimmungen für AKNÖ –NWLL

U 14 und U 16:


Als werbliche Gegenleistung für die Unterstützung der Kammer für Arbeiter
und Angestellte in NÖ (AKNÖ - Subvention € 18.168,-- jährlich!!!) haben
die Vereine der betreffenden Spielgruppen U 14 und U 16 eine
AKNÖ - Werbetafel (100 x 50) auf der Sportanlage anzubringen und zur
Spielankündigung die Plakate der AKNÖ zu verwenden.Ein Mannschaftsfoto
ist über den NÖFV schicklgruber@noefv.at der AKNÖ zur Verfügung zu
stellen (Anfertigung mit AKNÖ - Werbetafel).
Pönale bei Verstoß (lt. Beschluss JA v. 28.6.2005) € 50,-

13. Zusatzbestimmungen für PUMA – NWLL

U15, U17 und U18:
Diese treten im OPO und UPO im Frühjahr 2011 in Kraft.
Jede Mannschaft im OPO und UPO erhält dann 30 Trainings- und 5
PUMA-Matchbälle, welche bei den Spielen im Frühjahr Play-off unbedingt
zu verwenden sind. Selbstbehalt € 290,-- wird bei Überweisung der
Fahrtspesen einbehaltenPönale bei Verstoß (
lt. Beschluss JA v. 28.6.2005) € 50,-

NÖFV - Jugendausschuss
St. Pölten, 29. Juni 2010

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