Durchführungsbestimmungen |
Niederösterreichischer Fußballverband Jugendausschuss Nachwuchs-Landesligen 2010/11 Durchführungsbestimmungen 1. Abwicklung der Meisterschaft: Die Abwicklung der Nachwuchs-Landesligen U14 bis U18 obliegt dem Jugendausschuss des NÖFV, welcher Herrn Anton GEGENBAUER Petzenkirchen) 0676/88906-1300 nwll.gegenbauer@aon.at zum Obmann der NWLL bestellt hat. 2. Durchführung der Meisterschaft: Es gelten die Richtlinien für den Nachwuchsfußball, weiters sinngemäß die Bestimmungen für die Nachwuchsligen und alle einschlägigen Vorschriften des ÖFB und NÖFV. Nachwuchs - Landesligen 2010/11 Auf- und Abstiegsbestimmungen PUMA Landesliga U18 Stichtag 1.1.1993 erlaubt sind max. 5 Spieler mit 1.1.1992 (= U19) Hin- und Rückrunde sowohl im Herbst 2010 als auch im Frühjahr 2011 alle Mannschaften bleiben im Bewerb PUMA Landesliga U17 Stichtag 1.1.1994 erlaubt sind max. 5 Spieler mit 1.1.1993 (= U18) Qualifikation für Frühjahr 2011: 1., 2., 3. aus OPO West und OPO Ost spielen im Frühjahr 2011 um den Landesmeister (= 6 Mannschaften)4., 5. aus OPO West und OPO Ost bilden mit dem jeweils 1. UPO West und 1. UPO Ost ein Mittleres Play off (= 6 Mannschaften)6. aus OPO West und OPO Ost sowie die verbleibenden Mannschaften 2., 3., 4., 5., 6. aus UPO West und UPO Ost werden in zwei regionale Gruppen eingeteilt (= 2 x 6 Mannschaften) Alle Mannschaften bleiben im Bwerb. AKNÖ Landesliga U16 Stichtag 1.1.1995 12 Mannschaften bleiben im Frühjahr 2011 in der NWLL OPO: 1.- 4. OPO Herbst, Gruppensieger West und Ost (= 6) UPO: 5., 6. OPO und 2., 3. aus West und Ost (= 6) Restlichen Mannschaften . kehren in die jeweilige JHG zurück. PUMA Landesliga U15 Stichtag 1.1.1996 OPO: 1.-4. OPO, 1., 2 der Relegationspiele (= 6) Relegationsspiele: Die drei Gruppensieger West, Ost und Mitte spielen nach der Meisterschaft, Mi., Sa oder So., Mi., um die 2 Aufstiegsplätze, sollte ein betroffener Verein über eine kommissionierte Flutlichtanlage verfügen, kann auch das Heimrecht (an den beiden Wochentagen) genützt werden. Auf neutralem Boden in Lindabrunn oder St. Pölten nur dann, wenn obiger Punkt nicht zutrifft, UPO: 3. der Relegation, 5., 6. aus dem OPO, jeweils der 2. aus West, Ost, Mitte (= 6) Restliche Mannschaften kehren in die jeweilige JHG zurück. AKNÖ Landesliga U14 Stichtag 1.1.1997 12 Mannschaften qualifizieren sich für die LM im Frühjahr 2011 OPO Fj. 2011: 4 Gruppensieger und die zwei besten Zweiten = 6 UPO Fj. 2011: Die zwei schlechteren Zweiten und 4 Gruppendritten = 6 4./5./6. Platz aus Gruppen gehen zurück in die jeweiligen Bewerbe der JHG Qualifikationsrichtlinien U14: Für die Qualifikation zur NWLL im Herbst sind die Platzierungen in der JHG U13 OPO ausschlaggebend. Aus jeder JHG sind die Mannschaftenn auf Platz 13 teilnahmeberechtigt.Mannschaftszahl 24 Einteilung in vier regionalen Gruppen. U15 U18: Aus der Abschlusstabelle der Frühjahrsbewerbe OPO, UPO verbleiben 10 Mannschaften in der NWLL und sind grundsätzlich für den nächsten Jahrgang teilnahmenberechtigt. Grundsätzlich steigt der 6. des OPO in den Grunddurchgang (regionale Einteilung) ab, und der Sieger des UPO hat sich in der kommenden Saison für das OPO qualifiziert.Aus jeder JHG sind die Meister U14, U15, U16 und U17 für den nächsthöheren Bewerb in der NWLL teilnahmeberechtigt (= 8 Mannschaften pro Jg.)Dadurch ergibt sich eine Mannschaftszahl von 18 (OPO, Gruppen Ost/West zu je 6 Mannschaften). Gem. Nachwuchsrichtlinien des NÖFV sind Mannschaften der AKA St. Pölten und AKA AW Mödling bei Nennung für die NWLL im jeweiligen OPO einzuteilen. Die Auf- bzw. Absteiger sind dementsprechend abzuändern.Gibt es mehr Nennungen als die vorgesehene Zahl von 18 Mannschaften pro Bewerb, so ist die Einteilung nach sportlichen Gesichtspunkten vorzunehmen, wobei z.B. Mannschaften die bereits im gleichen Jg. der NWLL gespielt haben und wieder für diesen Bewerb nennen, Vorzug vor Zweiten aus dem Bewerb der JHG haben. 3. Eintrittspreise: Als Eintrittspreise werden freie Spenden empfohlen. Falls Eintritt verlangt wird, stehen dem Gastverein 25 Freikarten zu. 4. Sportreferat: 4.1. Spieltermin: Der Spieltermin (Freitag, Samstag, Sonntag zu den Verbandszeiten) kann grundsätzlich in der Gruppensitzung vom Heimverein bestimmt werden, wochentags nur einvernehmlich. Nach der Gruppensitzung kann im beiderseitigen Einvernehmen kann auch ein anderer Spieltermin (evtl. wochentags auch bei Flutlicht) festgelegt werden. 4.2. Wettspieldauer: U 18, U 17, U 16 jeweils 2 x 45 Minuten U15 und U 14 jeweils 2 x 40 Minuten 4.3. Spielbälle: U 18, U 17, U 16, U15 Gr. 5 U 14 Gr. 4 4.4. Wettspielverlegungen: Die bei der Terminsitzung festgelegten Spieltermine können nur im Einvernehmen beider Vereine durch den NWLL Obmann geändert werden. Beide Vereine haben eine Verlegung schriftlich zu bestätigen!!!! nwll.gegenbauer@aon.at Bei kurzfristigen Spielverlegungen wird dem Verursacher eine Bearbeitungsgebühr für den administrativen Mehraufwand vorgeschrieben. 6 14 Tage vor dem Spiel 20,-- 0 5 Tage vor dem Spiel 40,-- 5. Bälle, Pausengetränk: Der Gastverein hat seine eigenen Trainingsbälle zum Aufwärmen mitzubringen (Beschluss NWLL v. 22.2.2003 in Lindabrunn). Der Heimverein stellt den Gästen sechs Liter Mineralwasser bei kalter Witterung evtl. Tee) unaufgefordert bereit. 6. Terminierung ausgefallener Wettspiele: Die Terminierung ausgefallener (abgesagter) Wettspiele erfolgt ausschließlich über den Obmann der NWLL Anton Gegenbauer, wobei empfohlen wird, mit dem jeweiligen Spielpartner einen einvernehmlichen Ersatz-(Spiel) Termin (z.B. Wochentag) festzulegen. Pflichtersatztermine beachten! Pflichtersatztermine sind für reguläre Runden nicht heranzuziehen (Grund: blockieren bei Absagen evtl. einen anderen Verein!) 7. Schiedsrichter: Die Schiedsrichterbesetzung erfolgt durch den Schiedsrichterausschuss des NÖFV und wird in Fußball Online angezeigt.Erscheint der nominierte Schiedsrichter nicht, so ist analog den Bestimmungen für Kampfmannschaften vorzugehen (anwesender neutraler SR wird zur Spielleitung herangezogen bzw. Losentscheid trifft keine der beiden Möglichkeiten zu,bzw. spricht sich ein Verein gegen den Losentscheid aus, kommt das Spiel nicht zur Austragung!). Die Schiedsrichtergebühr (Pauschale) beträgt U18, U17 und U16 € 53,- U15 und U14 € 48,- 8. Spielerausschlüsse, Disziplinarvergehen: Ausgeschlossene SpielerInnen (Mädchen sind bis zur U15 = gleicher Stichtag wie Buben spielberechtigt, in der U14 dürfen Mädchen ein Jahr älter sein!) bzw. zur Anzeige gebrachte Funktionäre können sich vor dem Strafausschuss des NÖFV verantworten.Die Sitzungen finden grundsätzlich jeden Donnerstag (falls Feiertag am Mittwoch) ab 16.30 Uhr in St. Pölten statt. 9. Spielabsagen: Über die Bespielbarkeit des Platzes entscheidet grundsätzlich der nominierte Schiedsrichter. Bei extrem schlechter Witterung ist rechtzeitig Kontakt mit den Absageberechtigten Funktionären des NÖFV (Obmann Gegenbauer, regionaler Hauptgruppenobmann) wegen einer Spielabsage Kontakt aufzunehmen (Schlechtwetterregelung analog Kampfmannschaften). Vorgangsweise bei Spielabsagen: An Wochentagen ist die NÖFV Geschäftsstelle telefonisch während den Dienstzeiten (Montag Freitag 8 16 Uhr) zu kontaktieren und die Absage von dieser zur Kenntnis zu nehmen oder eine Platzkommissionierung zu veranlassen - erst dann soll Sinnvollerweise der Schiedsrichter (Name und Tel. Nr. aus dem Internet rechtzeitig organisieren) und der Gastverein verständigt werden. 10. Fahrtentschädigung: Entfällt ein Spiel infolge Schlechtwetter und hat der Gastverein ein zweites Mal zum Spielort anzureisen, weil das Spiel nicht rechtzeitig durch einen Absageberechtigten Funktionär abgesagt hinsichtlich des SR (siehe Pkt. 7) so steht dem anreisenden Verein eine Fahrtspesenvergütung in der Höhe von € 1,16/km zu. Bei kurzfristiger Absage durch den SR unmittelbar vor dem Spiel, oder auch wenn z.B. keine Einigung hinsichtlich des SR (siehe Pkt. 7) erzielt werden kann, sind die errechneten Fahrtspesen im Verhältnis 70% (Heimverein): 30% (Gastverein) zu teilen. 11. Pönalbestimmungen: 12.1. Ausscheiden aus der Meisterschaft ab Nennung € 581,50 12.2. Nichtantreten zum Wettspiel € 218,-- 12.3. Nichterscheinen zur Gruppensitzung € 14,50 12.6. Nichterfüllung der Teilnahmeverpflichtung € 363,--* * Ligaverpflichtung für Vereine der RLO und 1. NÖN Landesliga 12. Zusatzbestimmungen für AKNÖ NWLL U 14 und U 16: Als werbliche Gegenleistung für die Unterstützung der Kammer für Arbeiter und Angestellte in NÖ (AKNÖ - Subvention € 18.168,-- jährlich!!!) haben die Vereine der betreffenden Spielgruppen U 14 und U 16 eine AKNÖ - Werbetafel (100 x 50) auf der Sportanlage anzubringen und zur Spielankündigung die Plakate der AKNÖ zu verwenden.Ein Mannschaftsfoto ist über den NÖFV schicklgruber@noefv.at der AKNÖ zur Verfügung zu stellen (Anfertigung mit AKNÖ - Werbetafel). Pönale bei Verstoß (lt. Beschluss JA v. 28.6.2005) € 50,- 13. Zusatzbestimmungen für PUMA NWLL U15, U17 und U18: Diese treten im OPO und UPO im Frühjahr 2011 in Kraft. Jede Mannschaft im OPO und UPO erhält dann 30 Trainings- und 5 PUMA-Matchbälle, welche bei den Spielen im Frühjahr Play-off unbedingt zu verwenden sind. Selbstbehalt € 290,-- wird bei Überweisung der Fahrtspesen einbehaltenPönale bei Verstoß ( lt. Beschluss JA v. 28.6.2005) € 50,- NÖFV - Jugendausschuss St. Pölten, 29. Juni 2010 |