Durchführungsbestimmungen |
GRUPPENBESTIMMUNGEN AB VII / 2023
Die Meisterschaftsgruppe hat am 05.07.2023 ….. in Korneuburg ….. anlässlich der Gruppensitzung nachstehende Gruppenbestimmungen beschlossen:
A) Bestimmungen für Erste Mannschaften
1. Eintrittspreise: .... € 7,-- bis € 9,--- ........ / einheitlich) ...........................................
x = einheitlich
2. Gruppenausweise: pro Verein ..... 3 ..... Stück Für in Verlust geratene Gruppenausweise, die nicht mehr abgegeben werden können (nach Meisterschaftsende - Auf- bzw. Absteiger) sind € 100,--/je Ausweis an die Gruppe zu bezahlen. Neuausstellung, während der Meisterschaft, eines verlorenen Gruppenausweises à € 100,-- an die Gruppe
3. Pflichtkarten: Plätze mit Umzäunung .................40...../ bei 2 Mannschaften.............. .................25...../ bei 1 Mannschaft ……………….
4. Nichtantreten der Kampfmannschaft: Pönale an den Gegner € ..550.--............
5. Schiedsrichterassistenten werden gestellt: * Nichtzutreffendes streichen • bei Fehlen eines SR-Assistenten – Stellung durch den Heimverein • bei Fehlen eines SR-Assistenten – Stellung durch den Nichtzahlenden Verein • bei Fehlen beider SR-Assistenten – jeder Verein stellt einen SR-Assistenten
6. Nichterscheinen zur Gruppensitzung: Pönale an die Gruppe € …… 100,-- .............
7. Gruppenbeitrag: pro Spieljahr € ………25,-- ….............
8. Heimdressen: Alle Vereine senden, BIS SPÄTESTENS eine Woche vor Meisterschaftsbeginn an den Schriftführer Fotos mit ihren gewünschten Heimdressen für die aktuelle Saison. Diese Fotos werden einer dann an alle Vereine ausgesendeten Dressendatei hinzugefügt, um Fehlinter-pretationen bei Dressenfarben zu verhindern. Sollte dennoch vom GV mit Dressen zu einem Auswärtsspiel gereist werden, so dass der HV nicht mit seinen im Verzeichnis angegebenen Dressen spielen kann, wird ab der Herbstsaison 2018 ein Ausfallsbeitrag, vom Gast- an den Heimverein, von € 150,-- fällig. Entscheidend für die Benützung der Dresse ist ausschließlich die Interpretation des nominierten Schiedsrichters. (d.h. sollte der SR bei den Dressen der Meinung sein, dass sie zu ähnlich sind und der Heimverein nicht in den gemeldeten Dressen spielen darf, wird diese Zahlung schlagend/fällig!) Dies gilt sowohl für KM wie auch für U23 (Reserve). Dieser Betrag ist ggf über den NÖFV einforderbar.
9. Ehrenpreis: Für den Meister: ……………………..POKAL.................................................................................
10. Nachtragsspiele:
a) Spielabsagen bei Freitag- oder Samstagspielen sollen nach Möglichkeit am unmittelbaren Sonntag nachgetragen werden. Flutlichtspielende Heimvereine sollen dies bis zum darauffolgenden Dienstag durchführen, müssen innerhalb der nächsten zwei Wochen nach Absage durchgeführt werden.
b) Spielausfälle Bei Ausfall eines Spieles ohne Verschulden eines Vereines, sofern der Heimverein keine Einnahmen hatte (der Schiedsrichter erklärt das Spielfeld für nicht benutzbar oder das Spiel wird in den ersten Minuten wegen schlechter Witterung abgebrochen und der Heimverein muss den Zuschauern das Eintrittsgeld zurückerstatten), sind die Fahrtkosten des anreisenden Vereines von beiden Vereinen je zur Hälfte zu tragen. An Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt ist das amtliche KM-Geld, einmalig, pro Straßenkilometer zu verrechnen, gleichgültig, ob mit einer oder zwei Mannschaften angereist wurde.
c) Wiederholungsspiele Findet der Abbruch des Spieles wegen Schlechtwetters zu einem Zeitpunkt statt, zu dem die Eintrittspreise nicht mehr zurückerstattet werden müssen - also eine Platzeinnahme vorhanden ist - oder wird eine Neuaustragung angeordnet, erhält die anreisende Mannschaft für die Hin- und Rückfahrt als Fahrtkostenersatz, einmalig, das amtliche KM-Geld. pro Straßenkilometer, gleichgültig, ob mit einer oder zwei Mannschaften angereist wurde.
B) Bestimmungen für die Reservemeisterschaft
Grundsätzliches zur Reservemeisterschaft Gemäß den NÖFV-Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft sind die Meisterschaftsgruppen verpflichtet, Reservemeisterschaften über Fußball-ONLINE durchzuführen.
Spielabsagen dürfen nur über einen absageberechtigten Verbandsfunktionär getätigt werden. Dieser hat eine allfällige Spielabsage im OLS auch entsprechend einzupflegen
Wird ein Spiel der Reserven abgesagt, ist es ehestmöglich nachzutragen, wenn es meisterschaftsentscheidend sein kann oder es mindestens Einer der Beiden Vereine dies verlangt. Die Entscheidung über nachzutragende Spiele obliegen dem Gruppenobmann.
Geldstrafe wegen Nichtantreten zu einem Reservespiel (Vorschriften für die Strafausschüsse) – die Strafen werden vom Strafausschuss gemäß nachstehendem Strafrahmen ausgesprochen.
Strafrahmen - NÖFV
2.+3.Klassen 1.Klassen Gebietsligen 2.Landesligen 1.Landesliga erstes Mal € 100,-- € 200,-- € 300,-- € 400,-- € 600,-- zweites Mal € 200,-- € 400,-- € 600,-- € 800,-- € 1200,-- drittes Mal € 300,-- € 600,-- € 900,-- € 1200,-- € 1800,-- viertes Mal € 400,-- € 800,-- € 1200,-- € 1600,-- € 2400,-- usw. - weitere Steigerungen immer um den Betrag des erstmaligen NICHTantretens Der Beobachtungszeitraum endet nach einem Spieljahr. Zusätzliche Pönalen über die Gruppenbestimmungen sind nicht (mehr) vorgesehen.
Bei Reservenachträgen hat die Gruppenleitung, ohne Ausnahme, binnen 14 Tagen einen neuen Spieltermin festzulegen.
b) Normalspielzeit: 2 x 45 Minuten Mindestspielzeit: 70 Minuten (die Spielhälften können verschieden lang sein!) - notwendig für Beglaubigung c1) Spielbeginn: mindestens 120 Minuten vor dem Hauptspiel c2) Spielende: das Reservespiel muss spätestens 15 Minuten vor Beginn des Hauptspieles zu Ende sein d) Ersatzspieler: • Maximal 6 Spieler dürfen ohne vorherige Nominierung eingesetzt werden. Der Rücktausch ist möglich. • Im Nachtragsspiel von Reservemannschaften (Spiel der Ersten Mannschaft wurde bereits ausgetragen) dürfen die Spieler, die von Anfang an im gegenständlichen Spiel der Ersten Mannschaft gespielt haben, nicht eingesetzt werden.
Wird das Reservespiel anschließend an das Spiel der Ersten Mannschaft ausgetragen, erfolgt die Bestimmungsanwendung sinngemäß.
e) Schiedsrichter wird gestellt: durch NÖFV, Schiedsrichterassistenten: Jeder Verein stellt einen SR-Assistenten
f) Wertung: Bei Nichtaustragung des Spieles wegen Schlechtwetter bzw. zur Schonung des Platzes, wird mit 0:0/ keine Punkte beglaubigt. - (keine nachträgliche Änderung möglich !!!)
Möglichkeiten der Handhabung, damit Reservespiele ausgetragen werden: - Austragung des Reservespieles vor der Ersten Mannschaft - beide Vereine sind einverstanden und tragen das Reservespiel nach der Ersten Mannschaft aus (mit Flutlichtwert zwischen mindestens 90 – 120 Lux) - beide Vereine verlegen das Reservespiel einvernehmlich auf einen anderen Termin
g) Ehrenpreis: .... POKAL.......................................................................................................................
h) Fairness-Wettbewerb für Reservemannschaften: …. POKAL........................................................
2. Verabreichung von Getränken: je nach Jahreszeit Mineralwasser oder Tee
……6x 1,5l Mineralwasser / je Mannschaft - ohne Aufforderung durch den Gastverein bereitzustellen ………(in der Gästekabine) ……… COVID19 ALTERNATIV –> 18x0,5l bzw. zur Verfügungstellung von geeigneten Trinkbechern (nach Möglichkeit keine Plastikbecher) ...........
3. Weitere Bestimmungen: (Es sollen keine Bestimmungen aufgenommen werden, welche in den Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft beim ÖFB und NÖFV bereits enthalten sind)
§ Ein Exemplar der vom Vereinsvorstand beschlossenen Hausordnung/ Sicherheitsrichtlinie ist gut sichtbar im Eingangsbereich oder sonst an einem geeigneten Platze im Sportgelände zu platzieren. § Schiedsrichtergebühren: Diese sind in jenem Raum/jener Räumlichkeit zu übergeben in welchen das Spiel in Fußballösterreich abgeschlossen bzw von allen Verantwortlichen für ein Spiel unterfertigt/ unterschrieben wird. Nur mit Zustimmung des Schiedsrichters sind andere Formalitäten gestattet. Bei Nichtbefolgung ist vom Schiedsrichter in Fußball-ONLINE eine Meldung zu verfassen. Aufgrund dieser obliegt es dem NÖFV/der Gruppenleitung der jeweiligen Meisterschaftsgruppe eine Strafe bzgl. „Nichtbefolgen einer Verbandsanordnung“ auszusprechen und einzufordern. § Schiedsrichter / Pausengetränke: Jedem NÖFV nominiertem Schiedsrichter/Schiedsrichterteam ist/sind, unaufgefordert, für die Pause, entsprechende Pausengetränke, unentgeltlich, zur Verfügung zu stellen. Bei Nichtbefolgung ist vom Schiedsrichter in Fußball-ONLINE eine Meldung zu verfassen. Aufgrund dieser obliegt es dem NÖFV/der Gruppenleitung der jeweiligen Meisterschaftsgruppe eine Strafe bzgl. „Nichtbefolgen einer Verbandsanordnung“ auszusprechen und einzufordern.
§ Ausscheiden von Erwachsenenmannschaften aus einem Bewerb des NÖFV (Vst-Beschluss vom 24.02.2014)
Geldstrafe bei Auswärtsspielen an den Gegner
1.Landesliga € 2.500,-- € 700,-- 1.Landesliga Reserve € 1.000,-- 2.Landesligen € 2.250,-- € 600,-- 2.Landesligen Reserve € 950,-- Gebietsligen € 2.000,-- € 500,-- Gebietsligen Reserve € 900,-- 1.Klassen € 1.750,-- € 400,-- 1.Klassen Reserve € 800,-- 2.Klassen € 1.500,-- € 300,-- 2.Klassen Reserve € 700,-- 3. Klassen € 700,-- € 200,-- AKNÖ-Frauenliga € 500,-- Frauen-Gebietsligen € 500,--
gleiche Sätze … - … nach Auslosung/ od. Gruppensitzung bis vor der 1. Runde - … während der Herbstmeisterschaft - … nach der Herbstmeisterschaft
C) Allgemeine Bestimmungen a) Spieltermine – Eingabe durch einen Gruppenfunktionär in die Datenbank Fußball-ONLINE b) Gruppenprotokolle - Je ein Exemplar ist allen Vereinen, dem NÖFV, den Gruppenfunktionären, den zuständigen Hauptgruppenobmännern und dem Gruppenbetreuer binnen 10 Tagen zuzusenden. c) Gruppenbestimmungen - bitte via E-Mail als Word-Dokument an die NÖFV-Geschäftsstelle übermitteln (wird bei Fußball-ONLINE bei der betreffenden Gruppe veröffentlicht) d) Vereinsadressen-Verzeichnis: die Eckdaten müssen von den Vereinen bei Fußball-ONLINE (Vereinsprofil) direkt eingegeben werden e) Unvorhergesehene Fälle: Für diese gelten die Meisterschaftsregeln des ÖFB, die "Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft" des NÖFV, sowie die Verbandslehrbriefe.
....... Korneuburg....., am .. 05.07.2023 .......... (Ort) (Datum)
....... ZELLER Harald ....eh...................................................... (Schriftführer 2. NÖ Landesliga Ost - Unterschrift)
.......HUMMER Franz......eh................................................. (Obmann 2.NÖ Landesliga Ost – Unterschrift)
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