Durchführungsbestimmungen |
NIEDERÖSTERREICHISCHER FUSSBALL-VERBAND[FW1]
MEISTERSCHAFTSGRUPPE: 2. Klasse Yspertal.......................................................
GRUPPENBESTIMMUNGEN 2018/19
Die Meisterschaftsgruppe hat am 20.07.2018 anlässlich der konstituierenden Gruppensitzung nachstehende Gruppenbestimmungen beschlossen:
A) Bestimmungen für Erste Mannschaften1. Eintrittspreise:
..............................................
€ 3,50 x = einheitlich O = Mindesteintrittspreise zutreffendes ankreuzen (!)
2. Gruppenausweise: pro Verein ....2....... Stück
3. Pflichtkarten: Plätze mit Umzäunung .................30....................................18............... Stk. f. 2 Mannschaft. Stk. für 1 Mannschaft
Plätze ohne Umzäunung ..................18....................................5.............. Stk. f. 2 Mannschaft. Stk. für 1 Mannschaft
4. Nichtantreten der Kampfmannschaft: Pönale an den Gegner € 73,-
5. Schiedsrichterassistenten werden gestellt: * · bei Fehlen beider SR-Assistenten - jeder Verein stellt einen SR-Assistenten
6. Nichterscheinen zur Gruppensitzung: Pönale an die Gruppe € 25,-
7. Gruppenbeitrag: pro Spieljahr € 30,-
8. Gruppenauswahlspiele: werden auf Wunsch und einstimmigen Gruppenbeschluss vorläufig nicht mehr gespielt.
9. Ehrenpreis: Für den Meister: .........1 Meisterteller 10. Nachtragsspiele: . Spielabsagen bei Freitag-oder Samstagspielen sollen nach Möglichkeit am unmittelbaren Sonntag nachgetragen werden. Flutlichtspielende Heimvereine sollen dies bis zum darauffolgenden Dienstag bewerkstelligen.
a) Spielausfälle Bei Ausfall eines Spieles ohne Verschulden eines Vereines, sofern der Heimverein keine Einnahmen hatte (der Schiedsrichter erklärt das Spielfeld für nicht benützbar oder das Spiel wird in den ersten Minuten wegen schlechter Witterung abgebrochen und der Heimverein muß den Zuschauern das Eintrittsgeld zurückerstatten), sind die Fahrtkosten des anreisenden Vereines von beiden Vereinen je zur Hälfte zu tragen. An Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt sind € 1,16 pro Straßenkilometer zu verrechnen, gleichgültig, ob mit einer oder zwei Mannschaften angereist wurde.
b) Wiederholungsspiele Findet der Abbruch des Spieles wegen Schlechtwetters zu einem Zeitpunkt statt, zu dem die Eintrittspreise nicht mehr zurückerstattet werden müssen - also eine Platzeinnahme vorhanden ist - oder wird eine Neuaustragung angeordnet, erhält die anreisende Mannschaft für die Hin- und Rückfahrt als Fahrtkostenersatz € 1,16 pro Straßenkilometer, gleichgültig, ob mit einer oder zwei Mannschaften angereist wurde.
B) Bestimmungen für die Reservemeisterschaft1. Grundsätzliches zur Reservemeisterschaft Gemäß § 6 (1) der NÖFV-Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft sind die Meisterschaftsgruppen verpflichtet, Reservemeisterschaften über Fußball-ONLINE durchzuführen. NEU: Wird ein Spiel der Reserven abgesagt, ist es ehestmöglich nachzutragen, wenn es meisterschaftsentscheidend sein kann und ein Verein dies verlangt.
Geldstrafe wegen Nichtantreten zu einem Reservespiel ( Vorschriften für die Strafausschüsse) – die Strafen werden vom Strafausschuß gemäß nachstehendem Strafrahmen ausgesprochen, die Geldstrafen fließen jedoch abzüglicher evtl. Verfahrenskosten in die Kassa der betreffenden Meisterschaftsgruppe. · Strafrahmen
2. und 3. Klassen 1.Kl. und Gebietsliga 1. und 2. Landesliga € 80,-- € 110,-- € 160,-- 1. Vergehen € 120,-- € 150,-- € 210,-- 2. Vergehen € 160,-- € 190,-- € 250,-- 3. Vergehen
Bei Reservenachträgen hat die Gruppenleitung unverzüglich einen neuen Spieltermin innerhalb der nächsten 14 Tage festzulegen.
a) Nichtantreten: Pönale € 100,- an den Gegner
b) Normalspielzeit: 2 x 45 Minuten Mindestspielzeit: 70 Minuten (die Spielhälften können verschieden lang sein!) - notwendig für Beglaubigung c) Spielbeginn: mindestens 120 Minuten vor dem Hauptspiel
d) Ersatzspieler: · Fünf Spieler können ohne vorherige Nominierung eingesetzt werden, der Rücktausch ist möglich. · Im Nachtragsspiel von Reservemannschaften (Spiel der Ersten Mannschaft wurde bereits ausgetragen) dürfen die Spieler, die von Anfang an im gegenständlichen Spiel der Ersten Mannschaft gespielt haben, nicht eingesetzt werden. Wird das Reservespiel anschließend an das Spiel der Ersten Mannschaft ausgetragen, erfolgt die Bestimmungsanwendung sinngemäß.
e) Schiedsrichter: Wird gestellt: ......vom Heimverein........................................................................ Schiedsrichterassistenten: Jeder Verein stellt einen SR-Assistenten
f) Wertung: Bei Nichtaustragung des Spieles wegen Schlechtwetter bzw. zur Schonung des Platzes, wird mit 0:0/ keine Punkte beglaubigt. - (keine Änderung möglich !!!)
Möglichkeiten der Handhabung, damit Reservespiele ausgetragen werden: -Austragung des Reservespieles vor der Ersten Mannschaft - beide Vereine sind einverstanden und tragen das Reservespiel nach der Ersten Mannschaft aus (mit Flutlichtwert zwischen 90 – 120 Lux) - beide Vereine verlegen das Reservespiel einvernehmlich auf einen anderen Termin
g) Ehrenpreis: ......1 Pokal.....................................................................................................................
2. Verabreichung von Getränken: .......12/1 l-Flaschen Mineralwasser................................. ..................................................................6 Flaschen pro Mannschaft.......................................
3. Weitere Bestimmungen: (es sollen keine Bestimmungen aufgenommen werden, welche in den Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft beim ÖFB und NÖFV bereits enthalten sind) …
Ein Exemplar der vom Vereinsvorstand beschlossenen Hausordnung/Sicherheitsrichtlinie ist gut sichtbar im Eingangsbereich oder sonst an einem geeigneten Platz im Sportgelände zu platzieren.
Ausscheiden von Erwachsenenmannschaften aus einem Bewerb des NÖFV (Vst-Beschluss vom 24.02.2014)
Geldstrafe bei Auswärtsspielen an den Gegner
1. Landesliga € 2.500,-- € 700,-- 1. Landesliga Reserve € 1.000,-- 2. Landesligen € 2.250,-- € 600,-- 2. Landesligen Reserve € 950,--
Gebietsligen € 2.000,-- € 500,-- Gebietsligen Reserve € 900,--
1.Klassen € 1.750,-- € 400,-- 1. Klassen Reserve € 800,--
2. Klassen € 1.500,-- € 300,-- 2. Klassen Reserve € 700,-- 3. Klassen € 700,-- € 200,--
AKNÖ-Frauenliga € 500,-- Frauen-Gebietsligen € 500,--
Gleiche Sätze … - … nach Auslosung/ oder Gruppensitzung bis vor der 1. Runde - … während der Herbstmeisterschaft - … nach der Herbstmeisterschaft
Pönalsätze bei Reservebefreiungen In Anlehnung an den Vst-Beschluss vom 24.02.2014, hinsichtlich Ausscheiden von Erwachsenenmannschaften aus einem Bewerb des NÖFV, gibt es bei der Befreiung eines Vereines von der Reservemeisterschaft eine Pönale (Sonderregelung für KM II-Teams und Neueinsteiger), der für die ausfallenden Spiele ausschließlich dem anderen Verein (da kein Reservespiel stattfindet) zugute kommt. ° befürwortet werden jeweils € 100,-- als Pönale an den Gegner (Befreiungen in der Regel nur in einer 2. Klasse) Die Pönalvorschreibung wurde vom Vorstand am 23.06.2015 beschlossen, wobei die Möglichkeit bestehen bleibt, dass der „zu Schaden kommende Verein“ auf die Pönale verzichten kann.
C) Allgemeine Bestimmungena) Spieltermine – Eingabe durch den Gruppenobmann in die Datenbank Fußball-ONLINE b) Gruppenprotokolle - Je ein Exemplar ist allen Vereinen, dem NÖFV, den Gruppenfunktionären, den zuständigen Hauptgruppenobmännern und dem Gruppenbetreuer binnen 10 Tagen zuzusenden. c) Gruppenbestimmungen - bitte via email als Word-Dokument an die NÖFV-Geschäftsstelle übermitteln (wird bei Fußball-ONLINE bei der betreffenden Gruppe direkt eingespielt) die Gruppenbestimmungen sind für Vereine und Schiedsrichter bei Fußball-ONLINE (jeweils in der betreffenden Meisterschaftsgruppe) nachzulesen d) Vereinsadressen-Verzeichnis: die Eckdaten müssen von den Vereinen bei Fußball-ONLINE (Vereinsprofil) direkt eingegeben werden e) Unvorhergesehene Fälle: Für diese gelten die Meisterschaftsregeln des ÖFB, die "Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft" des NÖFV, sowie die Verbandslehrbriefe.
Münichreith, am 20.Juli 2018 (Ort) (Datum)
Waltraud Wimmer............................................... (Name des Gruppenschriftführers - Unterschrift)
........................................ Johann Gschossmann........................................................ (Gruppenstempel) (Name des Gruppenobmannes – Unterschrift) |