Durchführungsbestimmungen
NIEDERÖSTERREICHISCHER FUSSBALL-VERBAND


MEISTERSCHAFTSGRUPPE: 2.Klasse Weinviertel“A“

GRUPPENBESTIMMUNGEN 2010/11
Die Meisterschaftsgruppe hat am.19.07.2010.......... anläßlich der konstituierenden Gruppensitzung nachstehende Gruppenbestimmungen beschlossen:

A) Bestimmungen für Erste Mannschaften
1. Eintrittspreise:

..............................................
€ ..............3,00 ..........
O = einheitlich O = Mindesteintrittspreise zutreffendes ankreuzen (!)

2. Gruppenausweise: pro Verein ........... Stück

3. Pflichtkarten: Plätze mit Umzäunung .................35...................................19........... Stk. f. 2 Mannschaft.
Stk. für 1 Mannschaft
Plätze ohne Umzäunung .................19....................................8......... Stk. f. 2 Mannschaft.
Stk. für 1 Mannschaft

4. Nichtantreten der Kampfmannschaft: Pönale an den Gegner € ......73......

5. Schiedsrichterassistenten werden gestellt:
* Nichtzutreffendes streichen
• bei Fehlen eines SR-Assistenten - Stellung durch den Heimverein
• bei Fehlen eines SR-Assistenten – Stellung durch den Nichtzahlenden Verein
• bei Fehlen beider SR-Assistenten - jeder Verein stellt einen SR-Assistenten

6. Nichterscheinen zur Gruppensitzung: Pönale an die Gruppe € ........22....

7. Gruppenbeitrag: pro Spieljahr € .........15..

8. Gruppenauswahlspiele: Die Vereine sind verpflichtet, Spieler für die Gruppenauswahlspiele abzustellen!
Bei Nichtbefolgung Pönale an die Gruppe ........................................... € pro Spieler.
Tritt der Meister nicht an, € .................................................... Pönale an die Gruppe.


9. Ehrenpreis: Für den Meister: ...........................1 Pokal........................................................
10. Nachtragsspiele: ..........................................................................................................

a) Spielausfälle
Bei Ausfall eines Spieles ohne Verschulden eines Vereines, sofern der Heimverein keine Einnahmen hatte (der Schiedsrichter erklärt das Spielfeld für nicht benützbar oder das Spiel wird in den ersten Minuten wegen schlechter Witterung abgebrochen und der Heimverein muß den Zuschauern das Eintrittsgeld zurückerstatten), sind die Fahrtkosten des anreisenden Vereines von beiden Vereinen je zur Hälfte zu tragen. An Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt sind € 1,16 pro Straßenkilometer zu verrechnen, gleichgültig, ob mit einer oder zwei Mannschaften angereist wurde.

b) Wiederholungsspiele
Findet der Abbruch des Spieles wegen Schlechtwetters zu einem Zeitpunkt statt, zu dem die Eintrittspreise nicht mehr zurückerstattet werden müssen - also eine Platzeinnahme vorhanden ist - oder wird eine Neuaustragung angeordnet, erhält die anreisende Mannschaft für die Hin- und Rückfahrt als Fahrtkostenersatz € 1,16 pro Straßenkilometer, gleichgültig, ob mit einer oder zwei Mannschaften angereist wurde.

B) Bestimmungen für die Reservemeisterschaft
1. Grundsätzliches zur Reservemeisterschaft
Gemäß der NÖFV-Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft sind die Meisterschaftsgruppen verpflichtet, Reservemeisterschaften über Fußball-ONLINE durchzuführen.

Geldstrafe wegen Nichtantreten zu einem Reservespiel (Vorschriften für die Strafausschüsse) – die Strafen werden vom Strafausschuß gemäß nachstehendem Strafrahmen ausgesprochen.

Strafrahmen

2. und 3. Klassen 1.Kl. und Gebietsliga 1. und 2. Landesliga
€ 80,-- € 110,-- € 160,-- 1. Vergehen
€ 120,-- € 150,-- € 210,-- 2. Vergehen
€ 160,-- € 190,-- € 250,-- 3. Vergehen

Bei Reservenachträgen hat die Gruppenleitung binnen 14 Tagen einen neuen Spieltermin festzulegen.

a) Nichtantreten: Pönale € ........22..... an den Gegner

b) Normalspielzeit: 2 x 45 Minuten
Mindestspielzeit: 70 Minuten (die Spielhälften können
verschieden lang sein!) - notwendig für Beglaubigung
c) Spielbeginn: mindestens 120 Minuten vor dem Hauptspiel

d) Ersatzspieler:
• Fünf Spieler können ohne vorherige Nominierung eingesetzt werden, der Rücktausch ist möglich.
• Im Nachtragsspiel von Reservemannschaften (Spiel der Ersten Mannschaft wurde bereits ausgetragen) dürfen die Spieler, die von Anfang an im gegenständlichen Spiel der Ersten Mannschaft gespielt haben, nicht eingesetzt werden.
Wird das Reservespiel anschließend an das Spiel der Ersten Mannschaft ausgetragen, erfolgt die Bestimmungsanwendung sinngemäß.

e) Schiedsrichter wird gestellt: durch Heimverein (Nichtzutreffendes streichen)
Schiedsrichterassistenten: Jeder Verein stellt einen SR-Assistenten

f) Wertung:
Bei Nichtaustragung des Spieles wegen Schlechtwetter bzw. zur Schonung des Platzes, wird mit 0:0/ keine Punkte beglaubigt. - (keine Änderung möglich !!!)

Möglichkeiten der Handhabung, damit Reservespiele ausgetragen werden:
-Austragung des Reservespieles vor der Ersten Mannschaft
- beide Vereine sind einverstanden und tragen das Reservespiel nach der Ersten Mannschaft aus (mit Flutlichtwert zwischen 90 – 120 Lux)
- beide Vereine verlegen das Reservespiel einvernehmlich auf einen anderen Termin

g) Ehrenpreis: ..............................................1 Pokal......................................................................
h) Fairneß-Wettbewerb für Reservemannschaften: ..................................................................

2. Verabreichung von Getränken: ......................................................................................
..................................................max.18 Liter bei 2 Mannschaften...........................................................

3. Weitere Bestimmungen:
(es sollen keine Bestimmungen aufgenommen werden, welche in den Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft beim ÖFB und NÖFV bereits enthalten sind) …











C) Allgemeine Bestimmungen
a) Spieltermine – Eingabe durch den Gruppenschriftführer in die Datenbank Fußball-ONLINE
b) Gruppenprotokolle - Je ein Exemplar ist allen Vereinen, dem NÖFV, den Gruppenfunktionären, den zuständigen Hauptgruppenobmännern und dem Gruppenbetreuer binnen 10 Tagen zuzusenden.
c) Gruppenbestimmungen - bitte via email als Word-Dokument an die NÖFV-Geschäftsstelle übermitteln (wird bei Fußball-ONLINE bei der betreffenden Gruppe direkt eingespielt) die Gruppenbestimmungen sind für Vereine und Schiedsrichter bei Fußball-ONLINE (jeweils in der betreffenden Meisterschaftsgruppe) nachzulesen
d) Vereinsadressen-Verzeichnis: die Eckdaten müssen von den Vereinen bei Fußball-ONLINE (Vereinsprofil) direkt eingegeben werden
e) Unvorhergesehene Fälle: Für diese gelten die Meisterschaftsregeln des ÖFB, die "Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft" des NÖFV, sowie die Verbandslehrbriefe.




.......Ollersdorf...................., am .............19.07.2010.............
(Ort) (Datum)

......PÜRSCHL HERMANN...............................
(Name des Gruppenschriftführers - Unterschrift)

........................................ ......Ing.TASCH MANFRED.............
(Gruppenstempel) (Name des Gruppenobmannes – Unterschrift)