Durchführungsbestimmungen


2.Klasse Wechsel


 


Gruppenbestimmungen 2019/20


 


Die Meisterschaftsgruppe hat am 19. Juli 2019 anlässlich der konstituierenden Gruppensitzung nachstehende Gruppenbestimmungen beschlossen


 


A) Bestimmungen für Erste Mannschaften


1. Eintrittspreise:


EUR 4,--einheitlich


 


2. Gruppenausweise: pro Verein 2 Stück


 


3. Pflichtkarten: Plätze mit Umzäunung          30 Stück für zwei Mannschaften, 19 Stück für 1 Mannschaft, Plätze ohne Umzäunung: 19 Stück für zwei Mannschaften, 9 Stück für 1 Mannschaft


 


4. Nichtantreten der Kampfmannschaft: Pönale an den Gegner EUR 200,--


 


5. Schiedsrichterassistenten werden gestellt:


bei Fehlen eines SR-Assistenten - Stellung durch den Heimverein


bei Fehlen beider SR-Assistenten - jeder Verein stellt einen SR-Assistenten


 


6. Nichterscheinen zur Gruppensitzung: Pönale an die Gruppe EUR 15,--


 


7. Gruppenbeitrag: pro Spieljahr EUR 20,--


 


8. Gruppenauswahlspiele: Die Vereine sind verpflichtet, Spieler für die Gruppenauswahlspiele abzustellen! Bei Nichtbefolgung Pönale an die Gruppe EUR 15,-- pro Spieler.


 


9. Ehrenpreis: Für den Meister: einen Ehrenpreis


 


10. Nachtragsspiele:


Spielabsagen bei Freitag- oder Samstagspielen sollen nach Möglichkeit am unmittelbaren Sonntag nachgetragen werden. Flutlichtspielende Heimvereine sollen dies bis zum drauffolgenden Dienstag bewerkstelligen.


 


a) Spielausfälle


Bei Ausfall eines Spieles ohne Verschulden eines Vereines, sofern der Heimverein keine Einnahmen hatte (der Schiedsrichter erklärt das Spielfeld für nicht benützbar oder das Spiel wird in den ersten Minuten wegen schlechter Witterung abgebrochen und der Heimverein muss den Zuschauern das Eintrittsgeld zurückerstatten), sind die Fahrtkosten des anreisenden Vereines von beiden Vereinen je zur Hälfte zu tragen. An Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt sind EUR 1,16 pro Straßenkilometer zu verrechnen, gleichgültig, ob mit einer oder zwei Mannschaften angereist wurde.


 


b) Wiederholungsspiele


Findet der Abbruch des Spieles wegen Schlechtwetters zu einem Zeitpunkt statt, zu dem die Eintrittspreise nicht mehr zurückerstattet werden müssen - also eine Platzeinnahme vorhanden ist - oder wird eine Neuaustragung angeordnet, erhält die anreisende Mannschaft für die Hin- und Rückfahrt als Fahrtkostenersatz EUR 1,16 pro Straßenkilometer, gleichgültig, ob mit einer oder zwei Mannschaften angereist wurde.


 


B) Bestimmungen für die Reservemeisterschaft


1.                Grundsätzliches zur Reservemeisterschaft


Gemäß der NÖFV-Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft sind die Meisterschaftsgruppen verpflichtet, Reservemeisterschaften über Fußball-ONLINE durchzuführen.


Für alle Reservebewerbe: Spielabsagen können nur über einen absageberechtigten Verbandsfunktionär getätigt werden, dieser hat eine allfällige Spielabsage in der Datenbank auch entsprechend einzupflegen


Wird ein Spiel der Reserven abgesagt, ist es ehestmöglich nachzutragen, wenn es meisterschaftsentscheiden sein kann und ein Verein dies verlangt


Geldstrafe wegen Nichtantreten zu einem Reservespiel (Vorschriften für die Strafausschüsse) – die Strafen werden vom Strafausschuss gemäß nachstehendem Strafrahmen ausgesprochen.


 


Strafrahmen


 


2. und 3. Klassen        1.Kl. und Gebietsliga  1. und 2. Landesliga


EUR  80,--                    EUR 110,--                   EUR 160,--                   1. Vergehen


EUR 160,- -                  EUR 220,--                   EUR 320,- -                  2. Vergehen


EUR 240,- -                  EUR 330,- -                  EUR 480,--                   3. Vergehen


EUR 320.--                   EUR 440,--                   EUR 640,--                   4. Vergehen


EUR 400,--                   EUR 550.--                   EUR 800,--                   5. Vergehen


 


Der Beobachtungszeitraum endet nach Ende eines Spieljahres (bis dato waren es 3 Spieljahre)


 


Bei Reservenachträgen hat die Gruppenleitung unverzüglich einen neuen Spieltermin innerhalb der nächsten 14 Tage festzulegen.


 


a)                Nichtantreten: Pönale EUR 100,-- an den Gegner


 


b) Normalspielzeit:     2 x 45 Minuten


   Mindestspielzeit:   70 Minuten (die Spielhälften können


                                       verschieden lang sein!) - notwendig für Beglaubigung


c) Spielbeginn: mindestens 120 Minuten vor dem Hauptspiel)


 


d) Ersatzspieler:


-) Fünf Spieler können ohne vorherige Nominierung eingesetzt werden, der Rücktausch ist möglich.


-) Im Nachtragsspiel von Reservemannschaften (Spiel der Ersten Mannschaft wurde bereits ausgetragen) dürfen die Spieler, die von Anfang an im gegenständlichen Spiel der Ersten Mannschaft gespielt haben, nicht eingesetzt werden.


Wird das Reservespiel anschließend an das Spiel der Ersten Mannschaft ausgetragen, erfolgt die Bestimmungsanwendung sinngemäß.


 


e) Schiedsrichter: Wird gestellt: Heimverein


   Schiedsrichterassistenten: Jeder Verein stellt einen SR-Assistenten


 


f) Wertung:


Bei Nichtaustragung des Spieles wegen Schlechtwetter bzw. zur Schonung des Platzes, wird mit 0:0/ keine Punkte beglaubigt. - (keine Änderung möglich !!!)


 


Möglichkeiten der Handhabung, damit Reservespiele ausgetragen werden:


-Austragung des Reservespieles vor der Ersten Mannschaft


- beide Vereine sind einverstanden und tragen das Reservespiel nach der Ersten Mannschaft aus (mit Flutlichtwert zwischen 90 – 120 Lux)


- beide Vereine verlegen das Reservespiel einvernehmlich auf einen anderen Termin


 


g) Ehrenpreis: für den Reservemeister einen Pokal


h) Fairness-Wettbewerb für Reservemannschaften:


 


2. Verabreichung von Getränken: Der Heimverein stellt dem Gastverein 6 Liter Mineralwasser pro Mannschaft zur Verfügung


 


3. Weitere Bestimmungen:


(es sollen keine Bestimmungen aufgenommen werden, welche in den Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft beim ÖFB und NÖFV bereits enthalten sind)


 


Ein Exemplar der vom Vereinsvorstand beschlossenen Hausordnung/Sicherheitsrichtlinien ist gut sichtbar im Eingangsbereich oder sonst an einem geeignetem Platz im Sportgelände zu platzieren.


 


a) Die Gruppensitzungen finden in der Regel an Freitagen um 19 Uhr statt, können aber in Fällen der Dringlichkeit zu einem anderen Zeitpunkt angeordnet werden. Bindend ist nur die Mitteilung auf der Homepage des NÖFV oder des Gruppenobmannes oder dessen Beauftragten. Keine Wartezeit!


b) Die Abschlusssitzung einer Meisterschaft findet jeweils beim Meister der abgelaufenen Meisterschaft statt.


- )Neben dem Samstagnachmittag bzw. Samstagabend bis 20 Uhr, dem Sonntagnachmittag (bei Bedarf auch ein Feiertagnachmittag) gilt auch der Freitagabend/um 20 Uhr als Pflichttermin (jedoch nur mit einer für die Spielklasse zugelassenen und kommissionierten Flutlichtanlage)


 


C) Allgemeine Bestimmungen


a) Spieltermine - Eingabe durch den Gruppenschriftführer in die Datenbank Fußball-ONLINE


b) Gruppenprotokolle - Je ein Exemplar ist allen Vereinen, dem NÖFV, den Gruppenfunktionären, den zuständigen Hauptgruppenobmännern und dem Gruppenbetreuer zeitnah zuzusenden.


c) Gruppenbestimmungen - bitte via E-Mail als Word-Dokument an die NÖFV-Geschäftsstelle übermitteln (wird bei Fußball-ONLINE bei der betreffenden Gruppe direkt eingespielt) die Gruppenbestimmungen sind für Vereine und Schiedsrichter bei Fußball-ONLINE (jeweils in der betreffenden Meisterschaftsgruppe) nachzulesen


d) Vereinsadressen-Verzeichnis: die Eckdaten müssen von den Vereinen bei Fußball-ONLINE (Vereinsprofil) direkt eingegeben werden


e) Unvorhergesehene Fälle: Für diese gelten die Meisterschaftsregeln des ÖFB, die "Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft" des NÖFV, sowie die Verbandslehrbriefe.


f) Pönalsätze bei Reservebefreiungen


In Anlehnung an den Vst-Beschluss vom 24.2.2014, hinsichtlich Ausscheiden von Erwachsenenmannschaften aus einem Bewerb des NÖFV, gibt es bei der Befreiung eines Vereines von der Reservemannschaft eine Pönale (Sonderregelung für KM II-Teams und Neueinsteiger), der für die ausfallenden Spiele ausschließlich dem anderen Verein (da kein Reservespiel stattfindet) zugute kommt.


  • befürwortet werden jeweils € 100,-- als Pönale an den Gegner (Befreiung in der Regel ja nur in einer 2.Klasse)


Die Pönalvorschreibung wurde vom Vorstand am 23.6.2015 beschlossen, wobei die Möglichkeit bestehen bleibt, dass der „zu Schaden kommende Verein“ auf das Pönale auch verzichten kann.


 


Ausscheiden von Erwachsenenmannschaften aus einem Bewerb des NÖFV


Vst-Beschluss vom 24.02.2014


                                            Geldstrafe         bei Auswärtsspielen an den Gegner


 


1.Landesliga                         € 2.500,--                         € 700,--


1.Landesliga Reserve           € 1.000,--


2.Landesligen                        € 2.250,--                         € 600,--


2.Landesligen Reserve          €   950,--


 


Gebietsligen                           € 2.000,--                         € 500,--


Gebietsligen Reserve            €   900,--


 


1.Klassen                            € 1.750,--                         € 400,--


1.Klassen Reserve             €    800,--


 


2.Klassen                            € 1.500,--                         € 300,--


2.Klassen Reserve             €   700,--


3. Klassen                           €   700,--                         € 200,--


 


AKNÖ-Frauenliga                      €   500,--


Frauen-Gebietsligen                  €   500,--


 


gleiche Sätze …-        … nach Auslosung/ od. Gruppensitzung bis vor der 1. Runde


                                   ….während der Herbstmeisterschaft


                                   ….nach der Herbstmeisterschaft


 


Neunkirchen, 19.Juli 2019


Ing. Josef Spiess (Gruppenschriftführer)  ……………………………………………… 


 


Martin Luef (Gruppenobmann)                ………………………………………………                



.