Durchführungsbestimmungen |
MEISTERSCHAFTSGRUPPE: 2 . Klasse Marchfeld...........................................................................
GRUPPENBESTIMMUNGEN 2024/25
Die Meisterschaftsgruppe hat am....17.01.2025 anlässlich der konstituierenden Gruppensitzung nachstehende Gruppenbestimmungen beschlossen:
A) Bestimmungen für Erste Mannschaften1. Eintrittspreise:
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€ .......5,00.................................... X = einheitlich O = Mindesteintrittspreise zutreffendes ankreuzen (!)
2. Gruppenausweise: pro Verein ......2..... Stück
3. Pflichtkarten: Plätze mit Umzäunung ..............40......................................25................ Stk. f. 2 Mannschaften Stk. für 1 Mannschaft
Plätze ohne Umzäunung ..............25......................................20................ Stk. f. 2 Mannschaften Stk. für 1 Mannschaft
4. Nichtantreten der Kampfmannschaft: Pönale an den Gegner € 109,--
5. Schiedsrichterassistenten werden gestellt: * Nichtzutreffendes streichen (!) · bei Fehlen beider SR-Assistenten - jeder Verein stellt einen SR-Assistenten
6. Nichterscheinen zur Gruppensitzung: Pönale an die Gruppe € ...200.-...........
7. Gruppenbeitrag: pro Spieljahr € ...20,00..........
8. Gruppenauswahlspiele: Die Vereine sind verpflichtet, Spieler für die Gruppenauswahlspiele abzustellen! Bei Nichtbefolgung Pönale an die Gruppe ..........100.-................................. € pro Spieler. Tritt der Meister nicht an, € ....100.-........... Pönale an die Gruppe.
9. Ehrenpreis: Für den Meister: .......Pokal.................................................................................. 10. Nachtragsspiele: .......................................................................................................... Spielabsagen bei Freitag- oder Samstagspielen sollen nach Möglichkeit am unmittelbaren Sonntag nachgetragen werden. Flutlichtspielende Vereine müssen Nachtragsspiele binnen drei Tage vereinbaren und binnen 14 Tage spielen. Vereine ohne Flutlicht bis zum nächstfolgenden Pflichtersatztermin. Wenn die betroffenen Vereine dieser Vorgabe nicht nachkommen, wird von Seitens des 2.Klasse Marchfeld-Vorstandes ein Spieltermin vorgegeben. a) Spielausfälle Bei Ausfall eines Spieles ohne Verschulden eines Vereines, sofern der Heimverein keine Einnahmen hatte (der Schiedsrichter erklärt das Spielfeld für nicht benützbar oder das Spiel wird in den ersten Minuten wegen schlechter Witterung abgebrochen und der Heimverein muß den Zuschauern das Eintrittsgeld zurückerstatten), sind die Fahrtkosten des anreisenden Vereines von beiden Vereinen je zur Hälfte zu tragen. An Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt sind € 1,26 pro Straßenkilometer zu verrechnen, gleichgültig, ob mit einer oder zwei Mannschaften angereist wurde.
b) Wiederholungsspiele Findet der Abbruch des Spieles wegen Schlechtwetters zu einem Zeitpunkt statt, zu dem die Eintrittspreise nicht mehr zurückerstattet werden müssen - also eine Platzeinnahme vorhanden ist - oder wird eine Neuaustragung angeordnet, erhält die anreisende Mannschaft für die Hin- und Rückfahrt als Fahrtkostenersatz € 1,26 pro Straßenkilometer, gleichgültig, ob mit einer oder zwei Mannschaften angereist wurde.
B) Bestimmungen für die Reservemeisterschaft1. Grundsätzliches zur Reservemeisterschaft Vereine in einer 2. Klasse (Ausnahme KM II-Teams) welche keine Reserve stellen, werden zusätzlich zu den bereits festgelegten Normen – kein Aufstiegsrecht, keine Cup-Teilnahme falls Meister – mit einem Pönalbetrag belegt. · Die Berechnung erfolgt pro Auswärtsspiel mit je € 100,-- und Einhebung des Gesamtbetrages zu MS-Beginn via NÖFV und Weitergabe über die Gruppe an die jeweiligen Vereine, welche eine Reserve stellen.
Gemäß den NÖFV-Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft sind Reservemeisterschaften über Fußball-ONLINE durchzuführen. für alle Reservebewerbe: Spielabsagen können nur über einen absageberechtigten Verbandsfunktionär getätigt werden, dieser hat eine allfällige Spielabsage in der Datenbank auch entsprechend einzupflegen. Sonstige Gründe / Textfeld „Nichtantreten wegen Spielermangel von Verein XY“
Wird ein Spiel der Reserven witterungs- oder coronabedingt abgesagt, ist es ehestmöglich nachzutragen, wenn es meisterschaftsentscheidend sein kann und ein Verein dies verlangt.
Bei Nichtantreten von Reservemannschaften gelangen an Stelle der Rückreihung der Kampfmannschaft, folgende Pönalsätze zur Anwendung (gilt für Heim- und Auswärtsverein):
2. Klasse: € 100,-- beim erstmaligen Nichtantreten, in weiterer Folge Erhöhung jeweils um € 100,-- (100/200/300/400)
Diese Beträge werden vom Strafausschuss vorgeschrieben und den betroffenen Vereinen direkt überwiesen. Dabei erhält jeder Verein den Erstbetrag. In den 2. Klassen sollen die eingehobenen Beträge, die nicht direkt an den Gegner ausbezahlt werden, am Ende der Meisterschaft an jene Vereine ausgeschüttet werden, die ihre Reservespiele auch durchgeführt haben (nach Anzahl der gespielten Partien). Die in den Gruppenbestimmungen angeführten Pönalzahlungen sind damit zu streichen. Die Koordinierung und Verrechnung obliegen der NÖFV-Geschäftsstelle!
Sonstige Gründe: Textfeld: Nichtantreten wegen Spielermangel bei Verein - ……..
Sollte für dieses Spiel ein neuer Termin in Aussicht gestellt werden und es dann trotzdem zu keiner Austragung kommen, wird für die Sanktionierung auf den ursprünglichen Absagegrund zurückgegriffen. Im Übrigen ist bei einer Absage wegen „sonstiger Gründe“, immer eine genaue Erklärung der Situation im Textfeld verpflichtend vorgeschrieben.
a) Normalspielzeit: 2 x 45 Minuten Mindestspielzeit: 70 Minuten (die Spielhälften können verschieden lang sein!) - notwendig für Beglaubigung b) Spielbeginn: mindestens 120 Minuten vor dem Hauptspiel
c) Ersatzspieler in einer Reservemannschaft: · Sechs Spieler können ohne vorherige Nominierung eingesetzt werden, der Rücktausch ist möglich. · Im Nachtragsspiel von Reservemannschaften (Spiel der Ersten Mannschaft wurde bereits ausgetragen) dürfen die Spieler, die von Anfang an im gegenständlichen Spiel der Ersten Mannschaft gespielt haben, mit Ausnahme des Torwartes, nicht eingesetzt werden. Wird das Reservespiel anschließend an das Spiel der Ersten Mannschaft ausgetragen, erfolgt die Bestimmungsanwendung sinngemäß.
e) Schiedsrichter wird gestellt: durch NÖFV, Heim- oder Auswärtsverein (Nichtzutreffendes streichen) Schiedsrichterassistenten: Jeder Verein stellt einen SR-Assistenten
f) Wertung: · Bei Reservenachträgen hat die Gruppenleitung binnen 14 Tagen einen neuen Spieltermin festzulegen. Bei Nichtaustragung des Spieles wegen Schlechtwetter bzw. zur Schonung des Platzes, wird mit 0:0/ keine Punkte beglaubigt. - (keine Änderung möglich !!!)
Möglichkeiten der Handhabung, damit Reservespiele ausgetragen werden: -Austragung des Reservespieles vor der Ersten Mannschaft - beide Vereine sind einverstanden und tragen das Reservespiel nach der Ersten Mannschaft aus (mit Flutlichtwert zwischen 90 – 120 Lux) - beide Vereine verlegen das Reservespiel einvernehmlich – in Absprache mit der Gruppenleitung/od. Reservebearbeiter - auf einen anderen Termin
g) Ehrenpreis: ............Pokal............................................................................................................... h) Fairness -Wettbewerb für Reservemannschaften: ..................................................................
2. Verabreichung von Getränken: ...................................................................................... ..nach Bedarf und ausreichend ! auf Wunsch auch mit . Plastikbechern...............................................................................................................................................
3. Weitere Bestimmungen: (es sollen keine Bestimmungen aufgenommen werden, welche in den Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft beim ÖFB und NÖFV bereits enthalten sind) …
Ein Exemplar der vom Vereinsvorstand beschlossenen Hausordnung/ Sicherheitsrichtlinie ist gut sichtbar im Eingangsbereich oder sonst an einem geeigneten Platz im Sportgelände zu platzieren.
Ausscheiden von Erwachsenenmannschaften aus einem Bewerb des NÖFV (Vst-Beschluss vom 24.02.2014)
Geldstrafe bei Auswärtsspielen an den Gegner
2.Klassen € 1.500,-- € 300,-- 2.Klassen Reserve € 700,--
gleiche Sätze… - …nach Auslosung/ od. Gruppensitzung bis vor 1.Runde - …während der Herbstmeisterschaft - …nach der Herbstmeisterschaft
Pönalsätze bei Reservebefreiungen (kein Aufstiegsrecht, keine „Meisterehren“) In Anlehnung an den Vst-Beschluss vom 24.02.2014, hinsichtlich Ausscheiden von Erwachsenenmannschaften aus einem Bewerb des NÖFV, gibt es bei der Befreiung eines Vereines von der Reservemeisterschaft ein Pönale (Sonderregelung für KM II-Teams und Neueinsteiger), der für die ausfallenden Spiele ausschließlich dem anderen Verein (da kein Reservespiel stattfindet) zugutekommt. · befürwortet werden jeweils € 100,-- als Pönale an den Gegner (Befreiungen in der Regel ja nur in einer 2. Klasse) Die Pönalvorschreibung wurde vom Vorstand am 23.06.2015 beschlossen, wobei die Möglichkeit bestehen bleibt, dass der „zu Schaden kommende Verein“ auf das Pönale auch verzichten kann.
C) Allgemeine Bestimmungena) Spieltermine – Eingabe durch den Gruppenschriftführer in die Datenbank Fußball-ONLINE b) Gruppenprotokolle - Je ein Exemplar ist allen Vereinen, dem NÖFV, den Gruppenfunktionären, den zuständigen Hauptgruppenobmännern und dem Gruppenbetreuer zeitnah zuzusenden. c) Gruppenbestimmungen - bitte via E-Mail als Word-Dokument an die NÖFV-Geschäftsstelle übermitteln (wird bei Fußball-ONLINE bei der betreffenden Gruppe direkt eingespielt) die Gruppenbestimmungen sind für Vereine und Schiedsrichter bei Fußball-ONLINE (jeweils in der betreffenden Meisterschaftsgruppe) nachzulesen d) Vereinsadressen-Verzeichnis: die Eckdaten müssen von den Vereinen bei Fußball-ONLINE (Vereinsprofil) direkt eingegeben werden e) Unvorhergesehene Fälle: Für diese gelten die Meisterschaftsregeln des ÖFB, die "Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft" des NÖFV, sowie die Verbandslehrbriefe.
Angern ..............................................., am .17.01.2025................................. (Ort) (Datum)
......................................................................... (Name des Gruppenschriftführers - Unterschrift)
........................................ ...Weinhofer-Jaderka Monika ................................................................. (Gruppenstempel) (Name des Gruppenobmannes – Unterschrift) |