Durchführungsbestimmungen |
NIEDERÖSTERREICHISCHER FUSSBALL-VERBAND
MEISTERSCHAFTSGRUPPE: 1.Klasse West-Mitte
GRUPPENBESTIMMUNGEN 2017/18
Die Meisterschaftsgruppe hat am.14.Juli 2017 anlässlich der konstituierenden Gruppensitzung nachstehende Gruppenbestimmungen beschlossen:
A) Bestimmungen für Erste Mannschaften1. Eintrittspreise:
..............................................
€ ..5.-......................................... x = einheitlich O = Mindesteintrittspreise zutreffendes ankreuzen (!)
2. Gruppenausweise: pro Verein ....2....... Stück
3. Pflichtkarten: Plätze mit Umzäunung ................35...................................18................ Stk. f. 2 Mannschaften Stk. für 1 Mannschaft
Plätze ohne Umzäunung ................20.....................................9............... Stk. f. 2 Mannschaften Stk. für 1 Mannschaft
4. Nichtantreten der Kampfmannschaft: Pönale an den Gegner € ..100.-............
5. Schiedsrichterassistenten werden gestellt: * Nichtzutreffendes streichen (!) · bei Fehlen eines SR-Assistenten - Stellung durch den Heimverein · bei Fehlen eines SR-Assistenten – Stellung durch den Nichtzahlenden Verein · bei Fehlen beider SR-Assistenten - jeder Verein stellt einen SR-Assistenten
6. Nichterscheinen zur Gruppensitzung: Pönale an die Gruppe € ...100.-...........
7. Gruppenbeitrag: pro Spieljahr € ...25.-..........
8. Gruppenauswahlspiele: Die Vereine sind verpflichtet, Spieler für die Gruppenauswahlspiele abzustellen! Bei Nichtbefolgung Pönale an die Gruppe ........................................... € pro Spieler. Tritt der Meister nicht an, € ............... Pönale an die Gruppe.
9. Ehrenpreis: Für den Meister: .entfällt........................................................................................ 10. Nachtragsspiele: .......................................................................................................... Spielabsagen bei Freitag- oder Samstagspielen sollen nach Möglichkeit am unmittelbaren Sonntag nachgetragen werden. Flutlichtspielende Heimvereine sollen dies bis zum darauffolgenden Dienstag bewerkstelligen.
a) Spielausfälle Bei Ausfall eines Spieles ohne Verschulden eines Vereines, sofern der Heimverein keine Einnahmen hatte (der Schiedsrichter erklärt das Spielfeld für nicht benützbar oder das Spiel wird in den ersten Minuten wegen schlechter Witterung abgebrochen und der Heimverein muß den Zuschauern das Eintrittsgeld zurückerstatten), sind die Fahrtkosten des anreisenden Vereines von beiden Vereinen je zur Hälfte zu tragen. An Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt sind € 1,16 pro Straßenkilometer zu verrechnen, gleichgültig, ob mit einer oder zwei Mannschaften angereist wurde.
b) Wiederholungsspiele Findet der Abbruch des Spieles wegen Schlechtwetters zu einem Zeitpunkt statt, zu dem die Eintrittspreise nicht mehr zurückerstattet werden müssen - also eine Platzeinnahme vorhanden ist - oder wird eine Neuaustragung angeordnet, erhält die anreisende Mannschaft für die Hin- und Rückfahrt als Fahrtkostenersatz € 1,16 pro Straßenkilometer, gleichgültig, ob mit einer oder zwei Mannschaften angereist wurde.
B) Bestimmungen für die Reservemeisterschaft1. Grundsätzliches zur Reservemeisterschaft Gemäß den NÖFV-Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft sind Reservemeisterschaften über Fußball-ONLINE durchzuführen. NEU für alle Reservebewerbe: Spielabsagen können nur über einen absageberechtigten Verbandsfunktionär getätigt werden, dieser hat eine allfällige Spielabsage in der Datenbank auch entsprechend einzupflegen.
· Wird ein Spiel der Reserven abgesagt, ist es ehestmöglich nachzutragen, wenn es meisterschaftsentscheidend sein kann und ein Verein dies verlangt.
Geldstrafe wegen Nichtantreten zu einem Reservespiel (Vorschriften für die Strafausschüsse) – die Strafen werden vom Strafausschuß gemäß nachstehendem Strafrahmen ausgesprochen.
Strafrahmen 2. und 3. Klassen 1.Kl. und Gebietsliga 1. und 2. Landesliga € 80,-- € 110,-- € 160,-- 1. Vergehen € 160,-- € 220,-- € 320,-- 2. Vergehen € 240,-- € 330,-- € 480,-- 3. Vergehen € 320,-- € 440,-- € 640,-- 4. Vergehen € 400,-- € 550,-- € 800,-- 5. Vergehen … Der Beobachtungszeitraum endet nach Ende eines Spieljahres (bis dato waren 3 Spieljahre).
Bei Reservenachträgen hat die Gruppenleitung binnen 14 Tagen einen neuen Spieltermin festzulegen.
a) Nichtantreten: Pönale € ....100.-........... an den Gegner
b) Normalspielzeit: 2 x 45 Minuten Mindestspielzeit: 70 Minuten (die Spielhälften können verschieden lang sein!) - notwendig für Beglaubigung c) Spielbeginn: mindestens 120 Minuten vor dem Hauptspiel
d) Ersatzspieler: · Fünf Spieler können ohne vorherige Nominierung eingesetzt werden, der Rücktausch ist möglich. · Im Nachtragsspiel von Reservemannschaften (Spiel der Ersten Mannschaft wurde bereits ausgetragen) dürfen die Spieler, die von Anfang an im gegenständlichen Spiel der Ersten Mannschaft gespielt haben, nicht eingesetzt werden. Wird das Reservespiel anschließend an das Spiel der Ersten Mannschaft ausgetragen, erfolgt die Bestimmungsanwendung sinngemäß.
e) Schiedsrichter wird gestellt: durch NÖFV, Heimverein (Nichtzutreffendes streichen) Schiedsrichterassistenten: Heimverein stellt beide Assistenten
f) Wertung: Bei Nichtaustragung des Spieles wegen Schlechtwetter bzw. zur Schonung des Platzes, wird mit 0:0/ keine Punkte beglaubigt. - (keine Änderung möglich !!!)
Möglichkeiten der Handhabung, damit Reservespiele ausgetragen werden: -Austragung des Reservespieles vor der Ersten Mannschaft - beide Vereine sind einverstanden und tragen das Reservespiel nach der Ersten Mannschaft aus (mit Flutlichtwert zwischen 90 – 120 Lux) - beide Vereine verlegen das Reservespiel einvernehmlich auf einen anderen Termin
g) Ehrenpreis: .2 Matchbälle.......................................................................................................................... h) Fairness -Wettbewerb für Reservemannschaften: ......Kein............................................................
2. Verabreichung von Getränken: . 6 Flaschen (1,5 Liter )..je Mannschaft............................... Nachkauf....1,5 € / Flasche.......................................................................... .................................................................................................................................................
3. Weitere Bestimmungen: (es sollen keine Bestimmungen aufgenommen werden, welche in den Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft beim ÖFB und NÖFV bereits enthalten sind) …
Ein Exemplar der vom Vereinsvorstand beschlossenen Hausordnung/ Sicherheitsrichtlinie ist gut sichtbar im Eingangsbereich oder sonst an einem geeignetem Platz im Sportgelände zu platzieren. Ein Exemplar der Gruppenbestimmungen ist in der Schiedsrichterkabine anzubringen
Ausscheiden von Erwachsenenmannschaften aus einem Bewerb des NÖFV (Vst-Beschluss vom 24.02.2014)
Geldstrafe bei Auswärtsspielen an den Gegner
1.Landesliga € 2.500,-- € 700,-- 1.Landesliga Reserve € 1.000,-- 2.Landesligen € 2.250,-- € 600,-- 2.Landesligen Reserve € 950,--
Gebietsligen € 2.000,-- € 500,-- Gebietsligen Reserve € 900,--
1.Klassen € 1.750,-- € 400,-- 1.Klassen Reserve € 800,--
2.Klassen € 1.500,-- € 300,-- 2.Klassen Reserve € 700,-- 3. Klassen € 700,-- € 200,--
AKNÖ-Frauenliga € 500,-- Frauen-Gebietsligen € 500,--
gleiche Sätze … - … nach Auslosung/ od. Gruppensitzung bis vor der 1. Runde - … während der Herbstmeisterschaft - … nach der Herbstmeisterschaft
Pönalsätze bei Reservebefreiungen In Anlehnung an den Vst-Beschluss vom 24.02.2014, hinsichtlich Ausscheiden von Erwachsenenmannschaften aus einem Bewerb des NÖFV, gibt es bei der Befreiung eines Vereines von der Reservemeisterschaft ein Pönale (Sonderregelung für KM II-Teams und Neueinsteiger), der für die ausfallenden Spiele ausschließlich dem anderen Verein (da kein Reservespiel stattfindet) zugute kommt. · befürwortet werden jeweils € 100,-- als Pönale an den Gegner (Befreiungen in der Regel ja nur in einer 2. Klasse) Die Pönalvorschreibung wurde vom Vorstand am 23.06.2015 beschlossen, wobei die Möglichkeit bestehen bleibt, dass der „zu Schaden kommende Verein“ auf das Pönale auch verzichten kann.
C) Allgemeine Bestimmungena) Spieltermine – Eingabe durch den Gruppenschriftführer in die Datenbank Fußball-ONLINE b) Gruppenprotokolle - Je ein Exemplar ist allen Vereinen, dem NÖFV, den Gruppenfunktionären, den zuständigen Hauptgruppenobmännern und dem Gruppenbetreuer binnen 10 Tagen zuzusenden. c) Gruppenbestimmungen - bitte via email als Word-Dokument an die NÖFV-Geschäftsstelle übermitteln (wird bei Fußball-ONLINE bei der betreffenden Gruppe direkt eingespielt) die Gruppenbestimmungen sind für Vereine und Schiedsrichter bei Fußball-ONLINE (jeweils in der betreffenden Meisterschaftsgruppe) nachzulesen d) Vereinsadressen-Verzeichnis: die Eckdaten müssen von den Vereinen bei Fußball-ONLINE (Vereinsprofil) direkt eingegeben werden e) Unvorhergesehene Fälle: Für diese gelten die Meisterschaftsregeln des ÖFB, die "Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft" des NÖFV, sowie die Verbandslehrbriefe.
...St.Veit/Gölsen, am 14.Juli 2017 (Ort) (Datum)
..Rudolf Hammer ,Schriftführer Stv. e.h........ (Name des Gruppenschriftführers - Unterschrift)
........................................ ....Christian Knapp e.h................................................................. (Gruppenstempel) (Name des Gruppenobmannes – Unterschrift) |