Durchführungsbestimmungen
MEISTERSCHAFTSGRUPPE: 1.Klasse Ost

GRUPPENBESTIMMUNGEN 2008/2009


Die Meisterschaftsgruppe hat am ............10.Juli 2008....... anlässlich der konstituierenden Gruppensitzung nachstehende Gruppenbestimmungen beschlossen:
Pension.
A) Bestimmungen für Erste Mannschaften Student.
Bundesh.
1. Eintrittspreise:

..............Euro 4,-........................
€ ...........Euro 2,50 (Pensionisten, Studenten, Bundesheer)
O = einheitlich O = Mindesteintrittspreise zutreffendes ankreuzen (!)

2. Gruppenausweise: pro Verein ....3..... Stück

3. Pflichtkarten: Plätze mit Umzäunung ..............32...................................20................ Stk. f. 2 Mannschaft.
Stk. für 1 Mannschaft
* Plätze ohne Umzäunung ..............17...................................10................. Stk. f. 2 Mannschaft.
Stk. für 1 Mannschaft
* Zusatzregelung: Wurde das Reservespiel vom Heimverein 4 Stunden vorher abgesagt, bekommt der Gastverein nur 20 Stück Pflichtkarten.

4. Nichtantreten der Kampfmannschaft: Pönale an den Gegner € ......146,-........

5. Schiedsrichterassistenten werden gestellt:
* Nichtzutreffendes streichen
• bei Fehlen eines SR-Assistenten - Stellung durch den Heimverein
• bei Fehlen beider SR-Assistenten - jeder Verein stellt einen SR-Assistenten

6. Nichterscheinen zur Gruppensitzung: Pönale an die Gruppe € 22,- / € 44,- / € 88,-......

7. Gruppenbeitrag: pro Spieljahr € .....20,-........

8. Gruppenauswahlspiele: Die Vereine sind verpflichtet, Spieler für die Gruppenauswahlspiele abzustellen!
Bei Nichtbefolgung Pönale an die Gruppe ............XXXXXX............................ € pro Spieler.
Tritt der Meister nicht an, € ................XXXXX............................... Pönale an die Gruppe.

9. Bekanntgabe der Meisterschaftsergebnisse: Online-Betrieb

10. Ehrenpreis: Für den Meister: ...........1 Pokal für Meister und Vizemeister..............................................
11. Nachtragsspiele: ...........XXXXXXXX...........................................................................................


a) Spielausfälle
Bei Ausfall eines Spieles ohne Verschulden eines Vereines, sofern der Heimverein keine Einnahmen hatte (der Schiedsrichter erklärt das Spielfeld für nicht benützbar oder das Spiel wird in den ersten Minuten wegen schlechter Witterung abgebrochen und der Heimverein muß den Zuschauern das Eintrittsgeld zurückerstatten), sind die Fahrtkosten des anreisenden Vereines von beiden Vereinen je zur Hälfte zu tragen. An Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt sind € 1,16 pro Straßenkilometer zu verrechnen, gleichgültig, ob mit einer oder zwei Mannschaften angereist wurde.

b) Wiederholungsspiele
Findet der Abbruch des Spieles wegen Schlechtwetters zu einem Zeitpunkt statt, zu dem die Eintrittspreise nicht mehr zurückerstattet werden müssen - also eine Platzeinnahme vorhanden ist - oder wird eine Neuaustragung angeordnet, erhält die anreisende Mannschaft für die Hin- und Rückfahrt als Fahrtkostenersatz € 1,16 pro Straßenkilometer, gleichgültig, ob mit einer oder zwei Mannschaften angereist wurde.

B) Bestimmungen für die Reservemeisterschaft
1. Grundsätzliches zur Reservemeisterschaft
Gemäß § 6 (1) der NÖFV-Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft sind die Meisterschaftsgruppen verpflichtet, Reservemeisterschaften durchzuführen.
Geldstrafe wegen Nichtantreten zu einem Reservespiel (§ 20 der Vorschriften für die Strafausschüsse) – die Strafen werden vom Strafausschuß gemäß nachstehendem Strafrahmen ausgesprochen, die Geldstrafen fließen jedoch abzüglicher evtl. Verfahrenskosten in die Kassa der betreffenden Meisterschaftsgruppe.
• Strafrahmen
(beschlossen vom Vorstand am 28.4.1998)
2. und 3. Klassen 1.Kl. und Gebietsliga 1. und 2. Landesliga
€ 80,-- € 110,-- € 160,-- 1. Vergehen
€ 120,-- € 150,-- € 210,-- 2. Vergehen
€ 160,-- € 190,-- € 250,-- 3. Vergehen

Bei Reservenachträgen hat die Gruppenleitung einen neuen Spieltermin spätestens innerhalb der nächsten 14 Tage festzulegen.

a) Nichtantreten: Pönale € 22,- an den Gegner wenn der Schiedsrichter bereits anwesend war

b) Normalspielzeit: 2 x 45 Minuten
Mindestspielzeit: 70 Minuten (die Spielhälften können
verschieden lang sein!) - notwendig für Beglaubigung
c) Spielbeginn: mindestens 120 Minuten vor dem Hauptspiel (Vorstand vom 3.8.1999)

d) Einsendung des Blanketts: Online-Betrieb

e) Ersatzspieler:
• Fünf Spieler können ohne vorherige Nominierung eingesetzt werden (Eintragung am Spielbericht kann sowohl in der Halbzeit als auch nach Spielschluss erfolgen), der Rücktausch ist möglich.
• Im Nachtragsspiel von Reservemannschaften (Spiel der Ersten Mannschaft wurde bereits ausgetragen) dürfen die Spieler, die von Anfang an im gegenständlichen Spiel der Ersten Mannschaft gespielt haben, nicht eingesetzt werden.
Wird das Reservespiel anschließend an das Spiel der Ersten Mannschaft ausgetragen, erfolgt die Bestimmungsanwendung sinngemäß.


f) Schiedsrichter: Wird gestellt: ........vom NÖVF . Bei Nichterscheinen = Losentscheid...........
Schiedsrichterassistenten: Jeder Verein stellt einen SR-Assistenten

g) Wertung:
1. Nichtaustragung wegen Schlechtwetters
oder zur Schonung des Platzes: 0 : 0, keine Punkte
2. Nichtantreten: 3 : 0, 3 Punkte für Gegner
3. Nichtaustragung von Reservespielen bzw. bei Ausfall wegen Doppelveranstaltung
0 : 0, keine Punkte (keine Änderung möglich !!!)

h) Ehrenpreis: .........je ein Pokal für Meister und Vizemeister......................................
i) Fairneß-Wettbewerb für Reservemannschaften: ............XXXXXX......................

2. Verabreichung von Getränken: ........Der Gastverein erhält pro Mannschaft 6 Liter Mineralwasser kostenlos zur Verfügung gestellt. (siehe B/Pkt. 3)

3. Weitere Bestimmungen:
(es sollen keine Bestimmungen aufgenommen werden, welche in den Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft beim ÖFB und NÖFV bereits enthalten sind)
zu B/Pkt. 2: Bei Nichtbeachtung ist Pönale Euro 15,- zu bezahlen wobei Euro 7,50 an die Gruppe und Euro 7,50 an den Gastverein gehen. Lt. Beschluss ist jeder weitere gewünschte Liter Mineralwasser mit Euro 0,70 zu verrechnen.
• Neben dem Samstagnachmittag, dem Sonntagnachmittag (bei Bedarf auch ein Feiertagnachmittag) gilt auch der Freitagabend als Pflichttermin (jedoch nur mit einer für die Spielklasse zugelassenen und kommissionierten Flutlichtanlage – die Austragung ist mit Beginnzeit 20.00 Uhr für Erste Mannschaften und Reserven um 18.00 Uhr verpflichtend). Darüber hinaus gilt auch der Sonntag-vormittag als Pflichttermin mit Beginnzeit 10.30 Uhr für Erste Mannschaften, und Reserven um 8.30 Uhr. Maximale Entfernung 50 km


C) Allgemeine Bestimmungen
a) Gruppenprotokolle, Gruppenbestimmungen und Vereinsadressen-Verzeichnis: Je ein Exemplar ist allen Vereinen, dem NÖFV, den Gruppenfunktionären, den zuständigen Hauptgruppenobmännern und dem Gruppenbetreuer binnen 10 Tagen zuzusenden.
b) Unvorhergesehene Fälle: Für diese gelten die Meisterschaftsregeln des ÖFB, die "Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft" des NÖFV, sowie die Verbandslehrbriefe.
c) Eine Ausfertigung der Gruppenbestimmungen ist in der Schiedsrichterkabine anzuschlagen!


Kleinneusiedl......................, am ....31. Juli 2008
(Ort) (Datum)

...........Günter KOLLER......................................
(Name des Gruppenschriftführers - Unterschrift)

........................................ ............Karl KRAMMER e.h..........................
(Gruppenstempel) (Name des Gruppenobmannes - Unterschrift)

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