Durchführungsbestimmungen
NIEDERÖSTERREICHISCHER FUSSBALLVERBAND


MEISTERSCHAFTSGRUPPE: 1. Klasse Nord


GRUPPENBESTIMMUNGEN 2010/11


Die Meisterschaftsgruppe hat am 17. Juli 2010 anlässlich der konstituierenden Gruppensitzung nachstehende Gruppenbestimmungen beschlossen:


A) Bestimmungen für Erste Mannschaften

1. Eintrittspreise

1 Einheitlich
0 Mindesteintrittspreise (zutreffendes ankreuzen)

Eintritt: 4,00 Euro

2. Gruppenausweise

2 Stück

3. Pflichtkarten

Plätze mit Umzäunung 35 Stück für 2 Mannschaften
19 Stück für 1 Mannschaft

Plätze ohne Umzäunung 19 Stück für 2 Mannschaften
0 Stück für 1 Mannschaft

4. Nichtantreten der Kampfmannschaft

Pönale an den Gegner 145,00 Euro

5. Schiedsrichterassistenten werden gestellt

1 bei Fehlen eines SR-Assistenten - Stellung durch den Heimverein
0 bei Fehlen eines SR-Assistenten – Stellung durch den nichtzahlenden Verein
1 bei Fehlen beider SR-Assistenten - jeder Verein stellt einen SR-Assistenten

6. Nichterscheinen zur Gruppensitzung

Pönale an die Gruppe 22,00 Euro

7. Gruppenbeitrag

Pro Spieljahr 22,00 Euro

8. Gruppenauswahlspiele

Die Vereine sind verpflichtet, Spieler für die Gruppenauswahlspiele abzustellen!
Bei Nichtbefolgung Pönale an die Gruppe 0,00 Euro pro Spieler.
Tritt der Meister nicht an 0,00 Euro Pönale an die Gruppe.

9. Ehrenpreis:

Für den Meister 1 Pokal

10. Nachtragsspiele:

a) Spielausfälle

Bei Ausfall eines Spieles ohne Verschulden eines Vereines, sofern der Heimverein keine Einnahmen hatte (der Schiedsrichter erklärt das Spielfeld für nicht benutzbar oder das Spiel wird in den ersten Minuten wegen schlechter Witterung abgebrochen und der Heimverein muss den Zuschauern das Eintrittsgeld zurückerstatten), sind die Fahrtkosten des anreisenden Vereines von beiden Vereinen je zur Hälfte zu tragen. An Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt sind € 1,16 pro Straßenkilometer zu verrechnen, gleichgültig, ob mit einer oder zwei Mannschaften angereist wurde.

b) Wiederholungsspiele

Findet der Abbruch des Spieles wegen Schlechtwetters zu einem Zeitpunkt statt, zu dem die Eintrittspreise nicht mehr zurückerstattet werden müssen - also eine Platzeinnahme vorhanden ist - oder wird eine Neuaustragung angeordnet, erhält die anreisende Mannschaft für die Hin- und Rückfahrt als Fahrtkostenersatz € 1,16 pro Straßenkilometer, gleichgültig, ob mit einer oder zwei Mannschaften angereist wurde.


B) Bestimmungen für die Reservemeisterschaft

1. Grundsätzliches zur Reservemeisterschaft

Gemäß § 6 (1) der NÖFV-Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft sind die Meisterschaftsgruppen verpflichtet, Reservemeisterschaften über Fußball-ONLINE durchzuführen.

Geldstrafe wegen Nichtantreten zu einem Reservespiel

Vorschriften für die Strafausschüsse

Die Strafen werden vom Strafausschuss gemäß nachstehendem Strafrahmen ausgesprochen, die Geldstrafen fließen jedoch abzüglicher evtl. Verfahrenskosten in die Kassa der betreffenden Meisterschaftsgruppe.

Strafrahmen

1. Klasse 1. Vergehen -- 110,00 Euro
2. Vergehen -- 150,00 Euro
3. Vergehen -- 190,00 Euro

Bei Reservenachträgen hat die Gruppenleitung unverzüglich einen neuen Spieltermin innerhalb der nächsten 14 Tage festzulegen.

a) Nichtantreten

Pönale an den Gegner -- € 22,00

b) Spielzeit

Normalspielzeit: 2 x 45 Minuten
Mindestspielzeit: 70 Minuten (die Spielhälften können verschieden lang sein!) - notwendig für Beglaubigung
c) Spielbeginn

Mindestens 120 Minuten vor dem Hauptspiel

d) Ersatzspieler

Fünf Spieler können ohne vorherige Nominierung eingesetzt werden, der Rücktausch ist möglich.

Im Nachtragsspiel von Reservemannschaften (Spiel der Ersten Mannschaft wurde bereits ausgetragen) dürfen die Spieler, die von Anfang an im gegenständlichen Spiel der Ersten Mannschaft gespielt haben, nicht eingesetzt werden.

Wird das Reservespiel anschließend an das Spiel der Ersten Mannschaft ausgetragen, erfolgt die Bestimmungsanwendung sinngemäß.

e) Schiedsrichter

Schiedsrichter: Wird gestellt nach den Bestimmungen des NÖFV
Schiedsrichterassistenten: Jeder Verein stellt einen SR-Assistenten

f) Wertung

Bei Nichtaustragung des Spieles wegen Schlechtwetter bzw. zur Schonung des Platzes, wird mit 0:0 / keine Punkte beglaubigt. (Keine Änderung möglich !!!)

Möglichkeiten der Handhabung, damit Reservespiele ausgetragen werden

• Austragung des Reservespieles vor der Ersten Mannschaft
• beide Vereine sind einverstanden und tragen das Reservespiel nach der Ersten Mannschaft aus (mit Flutlichtwert zwischen 90 – 120 Lux)
• beide Vereine verlegen das Reservespiel einvernehmlich auf einen anderen Termin

g) Ehrenpreis

Für den Meister 1 Pokal

h) Fairness-Wettbewerb

Bei 0 Punkten – 1 Matchball

2. Verabreichung von Getränken

o Mineralwasser (18 x 1 lt Flaschen) für 2 Mannschaften

3. Weitere Bestimmungen

Neben dem Samstagnachmittag bzw. Samstagabend bis 20 Uhr, dem Sonntagnachmittag (bei Bedarf auch ein Feiertagnachmittag) gilt auch der Freitagabend/um 20 Uhr als Pflichttermin (jedoch nur mit einer für die Spielklasse zugelassenen und kommissionierten Flutlichtanlage).


C) Allgemeine Bestimmungen

Spieltermine

Eingabe durch den Gruppenschriftführer in die Datenbank Fußball-ONLINE

Gruppenprotokolle

Je ein Exemplar ist allen Vereinen, dem NÖFV, den Gruppenfunktionären, den zuständigen Hauptgruppenobmännern und dem Gruppenbetreuer binnen 10 Tagen zuzusenden.

Gruppenbestimmungen

Bitte via e-Mail als Word-Dokument an die NÖFV-Geschäftsstelle übermitteln (wird bei Fußball-ONLINE bei der betreffenden Gruppe direkt eingespielt) die Gruppenbe- stimmungen sind für Vereine und Schiedsrichter bei Fußball-ONLINE (jeweils in der betreffenden Meisterschaftsgruppe) nachzulesen

Verzeichnis „Vereinsadressen“

Die Eckdaten müssen von den Vereinen bei Fußball-ONLINE (Vereinsprofil) direkt eingegeben werden

Unvorhergesehene Fälle

Für diese gelten die Meisterschaftsregeln des ÖFB, die "Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft" des NÖFV, sowie die Verbandslehrbriefe.




Ort Großkrut
Datum 17. Juli 2010



Richard Wachter e.h.
(Name des Gruppenschriftführers - Unterschrift)

Franz Csucker e.h.
(Name des Gruppenobmannes – Unterschrift)




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(Gruppenstempel)

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