Durchführungsbestimmungen

MEISTERSCHAFTSGRUPPE: 1. KLASSE OST

 


GRUPPENBESTIMMUNGEN 2024/25

 

Die Meisterschaftsgruppe hat am 16. Juli 2024 anlässlich der konstituierenden Gruppensitzung nachstehende Gruppenbestimmungen beschlossen:

 

A) Bestimmungen für Erste Mannschaften

1. Eintrittspreise:

 

€ 6,00 für Erwachsene ab 15 Jahre

 

 

 

x = einheitlich

O = Mindesteintrittspreise

zutreffendes ankreuzen (!)

 

2. Gruppenausweise               neuer Ausweis 2024/25

pro Verein

  3 Stück

Für die in Verlust geratenen Gruppenausweise, die nicht mehr abgegeben werden können (nach Meisterschaftsende-Auf-bzw. Absteiger) sind € 100,00/je Ausweis an die Gruppe zu bezahlen. Neuausstellung, während der Meisterschaft, eines verlorenen Gruppenausweises - € 100,00 an die Gruppe.

 

3. Pflichtkarten:

Plätze mit Umzäunung

40 Stk. für 2 Mannschaften

20 Stk. für 1 Mannschaft

 

Plätze ohne Umzäunung

40 Stk. für 2 Mannschaften

20 Stk. für 1 Mannschaft

 

4. Nichtantreten der Kampfmannschaft: Pönale an den Gegner € 500,00 innerhalb von 14 Tagen.

 

5. Schiedsrichterassistenten werden gestellt:

*  Nichtzutreffendes streichen (!)

·        bei Fehlen eines SR-Assistenten - Stellung durch den Heimverein

·        bei Fehlen eines SR-Assistenten – Stellung durch den Nichtzahlenden Verein

·        bei Fehlen beider SR-Assistenten - jeder Verein stellt einen SR-Assistenten

 

6. Nichterscheinen zur Gruppensitzung:   Pönale an die Gruppe € 50,00 innerhalb von 14 Tagen.

 

7. Gruppenbeitrag:                                         pro Spieljahr € 25,00

 

8. Gruppenauswahlspiele: Die Vereine sind verpflichtet, Spieler für die Gruppenauswahlspiele abzustellen!

Bei Nichtbefolgung Pönale an die Gruppe ...................xxxxx..............  €  pro Spieler.

Tritt der Meister nicht an, € .......xxxx.. Pönale an die Gruppe.

9. Heimdressen KM & Reserve: Alle Vereine senden BIS SPÄTESTENS eine Woche vor Meisterschaftsbeginn an den Gruppenobmann Fotos mit ihren gewünschten Heimdressen für die aktuelle Saison. Diese Fotos werden an alle Vereine in einer Dressendatei hinzugefügt, um Fehlinterpretationen bei Dressenfarben zu verhindern. Sollte dennoch vom Gastverein mit Dressen zu einem Auswärtsspiel gereist werden, so dass der Heimverein nicht mit seinen im Verzeichnis angegebenen Dressen spielen kann, wird vom Gast- an den Heimverein ein Ausfallbetrag von € 150,00 fällig innerhalb von 14 Tagen. Entscheidend für die Benützung der Dressen ist ausschließlich die Interpretation des nominierten Schiedsrichters. (d.h. sollte der SR bei den Dressen der Meinung sein, dass sie zu ähnlich sind und der Heimverein nicht in den gemeldeten Dressen spielen darf, wird diese Zahlung schlagend/fällig!) Der Schiedsrichter hat dies im Fußball-ONLINE-Spielbericht zu vermerken!!! Dieser Betrag wird ggf bei Nichtbezahluung über den NÖFV als Nichtbefolgung einer Verbandsanordnung eingefordert.

 

10. Ehrenpreis: Für den Meister: POKAL

 

11. Nachtragsspiele:

     Spielabsagen bei Freitag- oder Samstagspielen sollen nach Möglichkeit am unmittelbaren Sonntag

     nachgetragen werden. Flutlichtspielende Heimvereine sollen dies bis zum darauffolgenden Dienstag

     bewerkstelligen.

 

a) Spielausfälle

     Bei Ausfall eines Spieles ohne Verschulden eines Vereines, sofern der Heimverein keine Einnahmen hatte

     (der Schiedsrichter erklärt das Spielfeld für nicht benützbar oder das Spiel wird in den ersten Minuten

     wegen schlechter Witterung abgebrochen und der Heimverein muß den Zuschauern das Eintrittsgeld

     zurückerstatten), sind die Fahrtkosten des anreisenden Vereines von beiden Vereinen je zur Hälfte zu

     tragen. An Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt sind € 1,26 pro Straßenkilometer zu verrechnen,

     gleichgültig, ob mit einer oder zwei Mannschaften angereist wurde.

 

b) Wiederholungsspiele

     Findet der Abbruch des Spieles wegen Schlechtwetters zu einem Zeitpunkt statt, zu dem die Eintrittspreise

     nicht mehr zurückerstattet werden müssen - also eine Platzeinnahme vorhanden ist - oder wird eine

     Neuaustragung angeordnet, erhält die anreisende Mannschaft für die Hin- und Rückfahrt als

     Fahrtkostenersatz € 1,26 pro Straßenkilometer, gleichgültig, ob mit einer oder zwei Mannschaften

     angereist wurde.

 

 

B) Bestimmungen für die Reservemeisterschaft

1.      Grundsätzliches zur Reservemeisterschaft

Vereine in einer 2. Klasse (Ausnahme KM II-Teams) welche keine Reserve stellen, werden zusätzlich zu den bereits festgelegten Normen – kein Aufstiegsrecht, keine Cup-Teilnahme falls Meister – mit einem Pönalbetrag belegt.

·      Die Berechnung erfolgt pro Auswärtsspiel mit je € 100,00 und Einhebung des Gesamtbetrages zu MS-Beginn via NÖFV und Weitergabe über die Gruppe an die jeweiligen Vereine, welche eine Reserve stellen.

 

Gemäß den NÖFV-Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft sind Reservemeisterschaften über Fußball-ONLINE durchzuführen.

Die Reserve ist vor Beginn der Kampfmannschaft abzuschließen, wenn Sie davor stattfindet.

für alle Reservebewerbe: Spielabsagen können nur über einen absageberechtigten Verbandsfunktionär getätigt werden, dieser hat eine allfällige Spielabsage in der Datenbank auch entsprechend einzupflegen.

          Sonstige Gründe / Textfeld „Nichtantreten wegen Spielermangel von Verein XY“

 

Wird ein Spiel der Reserven witterungs- oder coronabedingt abgesagt, ist es ehestmöglich nachzutragen, wenn es meisterschaftsentscheidend sein kann und ein Verein dies verlangt.

 


Bei Nichtantreten von Reservemannschaften gelangen an Stelle der Rückreihung der Kampfmannschaft, folgende Pönalsätze zur Anwendung (gilt für Heim- und Auswärtsverein):

 

2. Klasse:                 € 100,00 beim erstmaligen Nichtantreten, in weiterer Folge Erhöhung jeweils um € 100,00       (100/200/300/400)

1. Klassen:               € 200,00 beim erstmaligen Nichtantreten, in weiterer Folge Erhöhung jeweils um € 200,00       (200/400/600/800)

Gebietsligen:           € 300,00 beim erstmaligen Nichtantreten, in weiterer Folge Erhöhung jeweils um € 300,00     (300/600/900/1200)

2. Landesligen:        € 400,00 beim erstmaligen Nichtantreten, in weiterer Folge Erhöhung jeweils um € 400,00   (400/800/1200/1600)

1. Landesliga:          € 600,00 beim erstmaligen Nichtantreten, in weiterer Folge Erhöhung jeweils um € 600,00 (600/1200/1800/2400)

 

Diese Beträge werden vom Strafausschuss vorgeschrieben und den betroffenen Vereinen direkt überwiesen. Dabei erhält jeder Verein den Erstbetrag.

 

In den 2. Klassen sollen die eingehobenen Beträge, die nicht direkt an den Gegner ausbezahlt werden, am Ende der Meisterschaft an jene Vereine ausgeschüttet werden, die ihre Reservespiele auch durchgeführt haben (nach Anzahl der gespielten Partien).

 

Die in den Gruppenbestimmungen angeführten Pönalzahlungen sind damit zu streichen.

Die Koordinierung und Verrechnung obliegen der NÖFV-Geschäftsstelle!

 

·      Zukünftige verpflichtende Vorgangsweise der absageberechtigten Person bei Nichtantreten:

Sonstige Gründe:

Textfeld: Nichtantreten wegen Spielermangel bei Verein - ……..

 

Sollte für dieses Spiel ein neuer Termin in Aussicht gestellt werden und es dann trotzdem zu keiner Austragung kommen, wird für die Sanktionierung auf den ursprünglichen Absagegrund zurückgegriffen.

Im Übrigen ist bei einer Absage wegen „sonstiger Gründe“, immer eine genaue Erklärung der Situation im Textfeld verpflichtend vorgeschrieben.

 

 

a)  Normalspielzeit:       2 x 45 Minuten

     Mindestspielzeit:     70 Minuten (die Spielhälften können verschieden lang sein!) -

                                           notwendig für Beglaubigung

b)  Spielbeginn:              mindestens 120 Minuten vor dem Hauptspiel!

c)  Spielende:                 das Reservespiel muss spätestens 15 Minuten vor Beginn des Hauptspieles

                                           zu Ende sein!

d)  Ersatzspieler in einer Reservemannschaft:

·      Sechs (!) Spieler können ohne vorherige Nominierung eingesetzt werden, der Rücktausch ist möglich.

·      Im Nachtragsspiel von Reservemannschaften (Spiel der Ersten Mannschaft wurde bereits ausgetragen)

dürfen die Spieler, die von Anfang an im gegenständlichen Spiel der Ersten Mannschaft gespielt haben, mit Ausnahme des Torwartes, nicht eingesetzt werden.

·      Wird das Reservespiel anschließend an das Spiel der Ersten Mannschaft ausgetragen,

erfolgt die Bestimmungsanwendung sinngemäß.

 

e)  Schiedsrichter wird gestellt: durch den NÖFV, Heim- oder Auswärtsverein (Nichtzutreffendes streichen)

     Schiedsrichterassistenten: Jeder Verein stellt einen SR-Assistenten

 

f)   Wertung:

·     Bei Reservenachträgen hat die Gruppenleitung binnen 14 Tagen einen neuen Spieltermin festzulegen.

     Bei Nichtaustragung des Spieles wegen Schlechtwetter bzw. zur Schonung des Platzes, wird mit 0:0/ keine Punkte beglaubigt. - (keine Änderung mehr möglich !!!)

 

Möglichkeiten der Handhabung, damit Reservespiele ausgetragen werden:

-     Austragung des Reservespieles vor der Ersten Mannschaft

-     beide Vereine sind einverstanden und tragen das Reservespiel nach der Ersten Mannschaft aus (mit Flutlichtwert zwischen 90 – 120 Lux)

-    beide Vereine verlegen das Reservespiel einvernehmlich – in Absprache mit der Gruppenleitung/ od. Reservebearbeiter - auf einen anderen Termin.

 

g)  Ehrenpreis: Für den Meister: POKAL

h)  Fairness -Wettbewerb für Reservemannschaften: keiner

 

2. Verabreichung von Getränken: je nach Jahreszeit Mineralwasser bzw. /oder Tee bei Kälte.

     Pro Mannschaft KM + Reserve je 1 x 6er Mineralwasser mit 1,5 Liter.

     Fair Play und zusätzliche Getränke bei großer Hitze.

     Ohne Aufforderung durch den Heimverein bereitzustellen, in der Gästekabine.

 

3. Weitere Bestimmungen:

     (es sollen keine Bestimmungen aufgenommen werden, welche in den Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft beim ÖFB und NÖFV bereits enthalten sind).

     Eigenbauspieler-Regelung - Kampfmannschaft: Die Anzahl der am Spielbericht zu nominierenden

                                                                                       Eigenbauspieler beträgt ACHT.

     Es sind mindestens sieben Ordner, davon ist ein Orderobmann zustellen.

 

     Der Heimverein übergibt vor dem Spiel der U23 bzw. KM einen Schlüssel zum Versperren der Gästekabinen.

     Die Gastmannschaft verlässt die Kabinen wieder in einem sauberen Zustand.

 

     Eine Kopie der Gruppenbestimmungen ist in der Schiedsrichterkabine zur Einsicht zu platzieren!

     Die Schiedsrichtergebühr ist in der Schiedsrichterkabine zu übergeben (nicht in der Kantine!)

 

     Ein Exemplar der vom Vereinsvorstand beschlossenen Hausordnung/ Sicherheitsrichtlinie ist gut sichtbar im Eingangsbereich oder sonst an einem geeigneten Platz im Sportgelände zu platzieren.

 

 

Ausscheiden von Erwachsenenmannschaften aus einem Bewerb des NÖFV

(Vst-Beschluss vom 24.02.2014)

 

                                           Geldstrafe             bei Auswärtsspielen an den Gegner

 

1.Landesliga                       € 2.500,00             € 700,00

1.Landesliga Reserve         € 1.000,00

2.Landesligen                     € 2.250,00             € 600,00

2.Landesligen Reserve       €    950,00

 

Gebietsligen                      € 2.000,00             € 500,00

Gebietsligen Reserve         €    900,00

 

1.Klassen                            € 1.750,00             € 400,00

1.Klassen Reserve              €    800,00

 

2.Klassen                            € 1.500,00             € 300,00

2.Klassen Reserve              €    700,00

3. Klassen                           €    700,00             € 200,00

AKNÖ-Frauenliga               €    500,00

Frauen-Gebietsligen          €    500,00

 

gleiche Sätze

-          nach Auslosung/ oder Gruppensitzung bis vor der 1. Runde

-          während der Herbstmeisterschaft

-          nach der Herbstmeisterschaft

 

 

Pönalsätze bei Reservebefreiungen (kein Aufstiegsrecht, keine „Meisterehren“)

In Anlehnung an den Vst-Beschluss vom 24.02.2014, hinsichtlich Ausscheiden von Erwachsenenmannschaften aus einem Bewerb des NÖFV, gibt es bei der Befreiung eines Vereines von der Reservemeisterschaft ein Pönale (Sonderregelung für KM II-Teams und Neueinsteiger), der für die ausfallenden Spiele ausschließlich dem anderen Verein (da kein Reservespiel stattfindet) zugutekommt.

·        befürwortet werden jeweils € 100,00 als Pönale an den Gegner (Befreiungen in der Regel ja nur in einer 2. Klasse)

Die Pönalvorschreibung wurde vom Vorstand am 23.06.2015 beschlossen, wobei die Möglichkeit bestehen bleibt, dass der „zu Schaden kommende Verein“ auf das Pönale auch verzichten kann.

 

C) Allgemeine Bestimmungen

a) Spieltermine – Eingabe durch den Gruppenobmann in die Datenbank Fußball-ONLINE

b) Gruppenprotokolle – Je ein Exemplar ist allen Vereinen, dem NÖFV, den Gruppenfunktionären, den zuständigen Hauptgruppenobmännern und dem Gruppenbetreuer zeitnah zuzusenden.

c) Gruppenbestimmungen – bitte via E-Mail als Word-Dokument an die NÖFV-Geschäftsstelle übermitteln (wird bei Fußball-ONLINE bei der betreffenden Gruppe direkt eingespielt) die Gruppenbestimmungen sind für Vereine und Schiedsrichter bei Fußball-ONLINE (jeweils in der betreffenden Meisterschaftsgruppe) nachzulesen

d) Vereinsadressen-Verzeichnis: die Eckdaten müssen von den Vereinen bei Fußball-ONLINE (Vereinsprofil) direkt eingegeben werden

e) Unvorhergesehene Fälle: Für diese gelten die Meisterschaftsregeln des ÖFB, die "Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft" des NÖFV, sowie die Verbandslehrbriefe.

 

 

Dornbach, am 16. Juli 2024

 

 

 

Günther HAMMETTER eh ____________                       Robert NADLER eh _______________

(Name des Gruppenschriftführers - Unterschrift)                                (Name des Gruppenobmannes - Unterschrift)

 

 

 

 

 

(Gruppenstempel)



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