Durchführungsbestimmungen


NIEDERÖSTERREICHISCHER FUSSBALL-VERBAND


 


 


MEISTERSCHAFTSGRUPPE: 1. Klasse Nordwest


 


GRUPPENBESTIMMUNGEN 2019 / 20


 


Die Meisterschaftsgruppe hat am 12.7.2019 anläßlich der konstituierenden Gruppensitzung nachstehende Gruppenbestimmungen beschlossen:


 


A) Bestimmungen für Erste Mannschaften


1. Eintrittspreise:


 


maximal:


 


€ 5,00


 


2. Gruppenausweise:


Pro Verein 2 Stk. – berechtigt zum freien Eintritt für Spiele der 1. Kl. NW


 


3. Pflichtkarten:


Plätze mit Umzäunung


35


20


Stk. f. 2 Mannschaften


Stk. f. 1 Mannschaft


 


Plätze ohne Umzäunung


20


0


Stk. f. 2 Mannschaften


Stk. f. 1 Mannschaft


 



4. Nichtantreten der Kampfmannschaft: Pönale an den Gegner € 365,00



 



5. Schiedsrichterassistenten werden gestellt:


 


·        Bei Fehlen eines SR-Assistenten - Stellung durch den Heimverein


·        Bei Fehlen beider SR-Assistenten - jeder Verein stellt einen SR-Assistenten



 



6. Nichterscheinen zur Gruppensitzung: Pönale an die Gruppe € 50,00



 



7. Gruppenbeitrag:                                                 pro Spieljahr  € 15,00



 


8. Gruppenauswahlspiel: Findet nach Abstimmung mit dem Meister u. den Vereinsfunktionären statt.


 


9. Ehrenpreis: Für den Meister: Urkunden u. Meisterschaftsmedaillen v. NÖFV, Pokal v. 1. Kl.NW


 



10. Nachtragsspiele:


Spielabsagen bei Freitag- od. Samstagspielen sollen nach Möglichkeit am unmittelbaren Sonntag nachgetragen werden. Flutlichtspielende Heimvereine sollen dies bis zum darauffolgenden Dienstag bewerkstelligen.


 


a) Spielausfälle:


Bei Ausfall eines Spieles ohne Verschulden eines Vereines, sofern der Heimverein keine Einnahmen hatte (der Schiedsrichter erklärt das Spielfeld für nicht benützbar oder das Spiel wird in den ersten Minuten wegen schlechter Witterung abgebrochen und der Heimverein muß den Zuschauern das Eintrittsgeld zurückerstatten), sind die Fahrtkosten des anreisenden Vereines von beiden Vereinen je zur Hälfte zu tragen. An Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt sind € 1,16 pro Straßenkilometer zu verrechnen, gleichgültig, ob mit einer oder zwei Mannschaften angereist wurde.



b) Wiederholungsspiele:


Findet der Abbruch des Spieles wegen Schlechtwetters zu einem Zeitpunkt statt, zu dem die Eintrittspreise nicht mehr zurückerstattet werden müssen - also eine Platzeinnahme vorhanden ist - oder wird eine Neuaustragung angeordnet, erhält die anreisende Mannschaft für die Hin- und Rückfahrt als Fahrtkostenersatz € 1,16 pro Straßenkilometer, gleichgültig, ob mit einer oder zwei Mannschaften angereist wurde.



 


B) Bestimmungen für die Reservemeisterschaft



1.      Grundsätzliches zur Reservemeisterschaft


Gemäß den NÖFV-Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft sind Reservemeisterschaften über Fußball-ONLINE durchzuführen.


 


Für alle Reservebewerbe: Spielabsagen können nur über einen absageberechtigten Verbandsfunktionär getätigt werden, dieser hat eine allfällige Spielabsage in der Datenbank auch entsprechend einzupflegen.


 


·        Wird ein Spiel der Reserven abgesagt, ist es ehestmöglich nachzutragen, wenn es meisterschaftsentscheidend sein kann und ein Verein es verlangt.




 


Geldstrafe wegen Nichtantreten zu einem Reservespiel ( Vorschriften für die Strafausschüsse)

- die Strafen werden vom Strafausschuß gemäß nachstehenden Strafrahmen ausgesprochen.


2. und 3. Klassen                    1.Kl. und Gebietsliga              1. und 2. Landesliga


€  80,--                                  € 110,--                                  € 160,--                      1. Vergehen


€ 160,--                                  € 220,--                                  € 320,--                      2. Vergehen


€ 240,--                                  € 330,--                                  € 480,--                      3. Vergehen


€ 320,--                                  € 440,--                                  € 640,--                      4. Vergehen


€ 400,--                                  € 550,--                                  € 800,--                      5. Vergehen


 


Bei Reservenachträgen hat die Gruppenleitung binnen 14 Tagen einen neuen Spieltermin festzulegen.


 


a)     Nichtantreten: Pönale € 150,00 an den Heimverein (Kantinenverlust)


 


b) Normalspielzeit:     2 x 45 Minuten


   Mindestspielzeit:   70 Minuten (die Spielhälften können


                                     verschieden lang sein!) - notwendig für Beglaubigung


c) Spielbeginn: Mindestens 120 Minuten vor dem Hauptspiel


 


d) Ersatzspieler:


·        Fünf Spieler können ohne vorherige Nominierung eingesetzt werden, der Rücktausch ist möglich.


·        Im Nachtragsspiel von Reservemannschaften (Spiel der Ersten Mannschaft wurde bereits ausgetragen) dürfen die Spieler, die von Anfang an im gegenständlichen Spiel der Ersten Mannschaft gespielt haben, nicht eingesetzt werden.


Wird das Reservespiel anschließend an das Spiel der Ersten Mannschaft ausgetragen, erfolgt die Bestimmungsanwendung sinngemäß.


 


e) Schiedsrichter: Wird gestellt: NÖFV - Schiedsrichterausschuß


   Schiedsrichterassistenten: Jeder Verein stellt einen SR-Assistenten


            (Kann Ersatzspieler mit Trainingsanzug sein)


f) Wertung:


Bei Nichtaustragung des Spieles wegen Schlechtwetter bzw. zur Schonung des Platzes, wird mit 0:0/ keine Punkte beglaubigt. – (keine Änderung möglich!)


Möglichkeiten der Handhabung, damit Reservespiele ausgetragen werden:


- Austragung des Reservespieles vor der Ersten Mannschaft


- Beide Vereine sind einverstanden und tragen das Reservespiel nach der Ersten Mannschaft aus (mit Flutlichtwert zwischen 90 – 120 Lux)


- Beide Vereine verlegen das Reservespiel einvernehmlich auf einen anderen Termin


 


g) Ehrenpreis: 1 Pokal für den Reserve-Meister


h) Fairneß-Wettbewerb für Reservemannschaften: -



 



2. Verabreichung von Getränken: Jede Mannschaft erhält 9 Liter Mineralwasser.


Natürlich wie gehabt Fair-Play bei großer Hitze um zus. Getränke bzw. bei Kälte: Heissgetränke          



 



3. Mitnahme von Aufwärmbällen: Die Auswärtsmannschaft nimmt die notwendigen Aufwärmbälle selbst mit.



 



4. Weitere Bestimmungen:


(es sollen keine Bestimmungen aufgenommen werden, welche in den Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft beim ÖFB und NÖFV bereits enthalten sind)


 


Ein Exemplar der vom Vereinsvorstand beschlossenen Hausordnung / Sicherheitslinie ist gut sichtbar im Eingangsbereich oder sonst an einem geeigneten Platz im Sportgelände zu platzieren.



 


Ausscheiden von Erwachsenenmannschaften aus einem Bewerb des NÖVF (Vst-Beschluß v. 24.02.14)


 


                                              Geldstrafe                  bei Auswärtsspielen an den Gegner


1.Landesliga                           € 2.500,00                  € 700,00


1.Landesliga Reserve              € 1.000,00


2.Landesligen                         € 2.250,00                  € 600,00


2. Landesligen Reserve           €   950,00


Gebietsligen                           € 2.000,00                  € 500,00


Gebietsligen Reserve              €   900,00


1.Klassen                               € 1.750,00                  € 400,00


1.Klassen Reserve                  €   800,00      


2.Klassen                               € 1.500,00                  € 300,00


2.Klassen Reserve                  €   700,00


3.Klassen                               €   700,00                  € 200,00


AKNÖ-Frauenliga                  €   500,00


Frauen Gebietsligen                €   500,00


 


Gleiche Sätze…


-          …nach Auslosung/ od. Gruppensitzung bis vor der 1. Runde


-          …während der Herbstmeisterschaft


-          …nach der Herbstmeisterschaft


 


Pönalsätze bei Reservebefreiungen


In Anlehnung an den Vst-Beschluß vom 24.2.2014, hinsichtlich Ausscheiden von Erwachsenen-mannschaften aus einem Bewerb des NÖFV, gibt es bei der Befreiung eines Vereines von der Reservemeisterschaft eine Pönale (Sonderreglung für KM II-Teams und Neueinsteiger), der für die auslaufenden Spiele ausschließlich dem anderen Verein (da kein Reservespiel stattfindet) zugute kommt.


  • befürwortet werden jeweils € 100,00 Pönale an den Gegner (Befreiung in der Regel ja nur in einer 2. Klasse)
  • Die Pönalvorschreibung wurde vom Vorstand am 23.6.2015 beschlossen, wobei die Möglichkeit bestehen bleibt, dass der „zu Schaden kommende Verein“ auf das Pönale auch verzichten kann.
  •  
  • C) Allgemeine Bestimmungen



a) Spieltermine: Eingabe durch den Gruppenobmann in die Datenbank Fußball-ONLINE


b) Gruppenprotokolle: Je ein Exemplar ist allen Vereinen, dem NÖFV, den Gruppenfunktionären, den zuständigen Hauptgruppenobmännern und dem Gruppenbetreuer binnen 10 Tagen zuzusenden.


c) Gruppenbestimmungen: Bitte via email als Word-Dokument an die NÖFV-Geschäftsstelle übermitteln (wird bei Fußball-ONLINE bei der betreffenden Gruppe direkt eingespielt) die Gruppenbestimmungen sind für Vereine und Schiedsrichter bei Fußball-ONLINE (jeweils in der betreffenden Meisterschaftsgruppe) nachzulesen.


d) Vereinsadressen-Verzeichnis: Die Eckdaten müssen von den Vereinen bei Fußball-ONLINE (Vereinsprofil) direkt eingegeben werden.


e) Unvorhergesehene Fälle: Für diese gelten die Meisterschaftsregeln des ÖFB, die "Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft" des NÖFV, sowie die Verbandslehrbriefe.



 


 


 


 


 


15.7.2019


 


 


 


Heinz Haselberger, e.h.                        DI (FH) Thomas Sterovsky, e.h.


Schriftführer                                         Gruppenobmann



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