Bei al­len Meis­ter­schafts-, Cup- und Freund­schafts­spie­len des WFV (Er­wach­se­nen- und Nach­wuchs­mann­schaf­ten) ist auf al­len Kunst­ra­sen­plät­zen folgendes Schuhwerk erlaubt bzw. nicht erlaubt:

Laut MA 51 dürfen nur Schuhe mit vorgeformten, konischen Plastiksohlen bzw. Schuhe mit Multinockensohlen verwendet werden. Anm.: Die Noppenlänge darf maximal 13mm betragen. 

Schuhe mit Metallstollen, mehrheitlich länglichen oder V-förmigen Stollen sind für Kunststoffrasenbeläge ungeeignet, d.h. diese Schuhe dürfen nicht getragen werden und sind somit verboten.

Die Schieds­rich­ter müs­sen Spie­lern, de­ren Schuh­werk ein­deu­tig nicht die­ser Vor­schrift ent­spricht, die Teil­nah­me am Spiel ver­wei­gern.

Soll­te ein Spie­ler trotz­dem mit fal­schem Schuh­werk spie­len und ihn nie­mand auf­for­dern dies zu wech­seln, ist das ein Ver­stoß ge­gen ei­ne Ver­bands­an­ord­nung (§128 ÖFB-Rechtspflegeordnung, KEIN PUNK­TE­VER­LUST). 

!!! Hier der Link mit Abbildung des Schuhwerks zur Info !!!