Bei allen Meisterschafts-, Cup- und Freundschaftsspielen des WFV (Erwachsenen- und Nachwuchsmannschaften) ist auf allen Kunstrasenplätzen folgendes Schuhwerk erlaubt bzw. nicht erlaubt:
Laut MA 51 dürfen nur Schuhe mit vorgeformten, konischen Plastiksohlen bzw. Schuhe mit Multinockensohlen verwendet werden. Anm.: Die Noppenlänge darf maximal 13mm betragen.
Schuhe mit Metallstollen, mehrheitlich länglichen oder V-förmigen Stollen sind für Kunststoffrasenbeläge ungeeignet, d.h. diese Schuhe dürfen nicht getragen werden und sind somit verboten.
Die Schiedsrichter müssen Spielern, deren Schuhwerk eindeutig nicht dieser Vorschrift entspricht, die Teilnahme am Spiel verweigern.
Sollte ein Spieler trotzdem mit falschem Schuhwerk spielen und ihn niemand auffordern dies zu wechseln, ist das ein Verstoß gegen eine Verbandsanordnung (§128 ÖFB-Rechtspflegeordnung, KEIN PUNKTEVERLUST).